6.3. Auf einwandfreien Zustand von Anschlussdichtungen, Dichtfl ächen und Ma-
nometern achten.
6.4. Bei Störungen, z.B. Ansteigen des Hinterdruckes bei Entnahme = 0, bei Un-
dichtigkeit gegen die Atmosphäre, defekten Manometern oder bei Ansprechen
des Sicherheitsventils, Druckminderer außer Betrieb nehmen, sofort Flaschen-
ventil schließen.
Auftretende Störungen können viele Ursachen haben. Vermeiden Sie zu Ihrer
eigenen Sicherheit eigenmächtiges Manipulieren und Reparieren.
7. REPARATUR
7.1. Reparaturen an Druckmindereren dürfen nur von sachkundigen und geschul-
ten Personen in autorisierten Fachwerkstätten ausgeführt werden. Hierbei dürfen
nur Original-Ersatzteile verwendet werden.
7.2. Bei eigenmächtigen Reparaturen oder Änderungen von Seiten des Verwen-
dersoder Dritten ohne Genehmigung des Herstellers wird die Haftung für die da-
raus entstehenden Folgen aufgehoben.
8. FLASCHENDRUCKMINDERER MIT MANOMETER-
MENGENANZEIGE:
Für diese Druckminderer gelten ebenfalls die Punkte 1 bis 7 vorstehender Be-
triebsanleitung. Die mittels Einstellschraube (5) eingestellte Durchfl ussmenge
wird am Manometer mit Mengenanzeige (4) abgelesen. In Druckmindereren mit
Manometer-Mengenanzeige ist eine Messblende (Drossel) (9) eingebaut. Prüfen
Sie, ob in Ihrer Anlage bereits eine Messblende eingebaut ist. Wenn ja, muss die-
se entfernt werden, da sie in ihrer Bohrung nicht auf den Druckminderer abge-
stimmt ist.
9. ABFALLWIRTSCHAFT
Gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung verpfl ichtet sich die Gesellschaft
verantwortungsbewusster Hersteller, alle Kunden darüber zu informieren, wenn
die Materialien 0,1% oder mehr der auf der Liste aufgeführten besonders besorgn-
iserregenden Stoff e (SVHC) enthalten.
Die am häufi gsten für Gehäusekörper und andere Messingbauteile verwendeten
Messinglegierungen enthalten 2-3% Blei (Pb). Am Ende seiner Lebensdauer muss
das Erzeugnis von einem zugelassenen Metallrecyclingunternehmen entsorgt
werden, um eine wirksame Entsorgung des Materials bei minimalen Auswirkun-
gen auf Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten.
10. GEWÄHRLEISTUNG
Die Standard Garantiezeit beträgt zwei Jahre ab dem Datum des Warenempfangs
beim Kunden (oder falls das nicht ermittelbar ist, ab dem Produktionsdatum wel-
ches auf der Ware ausgewiesen ist.) Die Standard Garantiezeit ist nur gültig für
Waren, die entsprechend der Bedienungsanleitung und der generell gültigen Pra-
xis und Normen der Industrie gehandhabt wurden.
Hinweis: Die Bilder in dieser Gebrauchsanweisung sind nur beispielhaft. Sie kann
von der wirklichen Aussehen Ihrer Ware abweichen!
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