MONTAGE UND INSTALLATION
Abstände zu entflammbarem Material
(durch Händler)
Bodenschutzplatte
weit keine ausdrücklich anderslautenden Anweisungen vorliegen, gelten die im
Aufstellungsland einschlägigen Bestimmungen.
In Italien sind die UNI-Norm 10683/2005 mit etwaigen späteren Ergänzungen sowie
das Gesetz 46/90 und etwaige
örtliche bzw. gesundheitsamtliche Bestimmungen zu befolgen. Im Fall der
Installation in einem Mehrfamilienhaus ist das Einverständnis der Hausverwaltung
einzuholen.
PRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT MIT ANDEREN GERÄTEN
Gemäß UNI-Norm 10683/2005 darf der Heizofen nicht gemeinsam mit einem
Absauggebläse, mit Gasgeräten des Typs A oder B sowie mit jeglichen anderen
Geräten im gleichen Raum aufgestellt werden, die darin einen Unterdruck erzeugen.
ÜBERPRÜFUNG DES STROMANSCHLUSSES
(DEN NETZSTECKER IN EINE LEICHT ZUGÄNGLICHE STECKDOSE
FÜGEN)
Der Heizofen ist mit einem Stromkabel versehen, das mit einer 230 V/50 Hz-Steckdose zu verbinden ist, die vorzugsweise einen
eigenen Leitungsschutzschalter aufweisen sollte. Spannungsschwankungen von mehr als 10 % können die Funktionstüchtigkeit des
Heizofens beeinträchtigen (wenn nicht bereits vorhanden, sollte ein angemessener Differentialschalter installiert werden). Die
Elektroanlage muss allen einschlägigen Vorschriften entsprechen; insbesondere ist die korrekte Ausführung der Erdung zu überprüfen.
Die Stromzuleitung muss einen der Geräteleistung angemessenen Querschnitt aufweisen.
AUFSTELLUNG
Zum sachgerechten Betrieb muss der Heizofen waagerecht nivelliert werden. Die ausreichende Tragfähigkeit des Fußbodens
ist sicherzustellen.
BRANDSCHUTZ-SICHERHEITSABSTÄNDE
Der Heizofen ist unter Einhaltung der folgenden Sicherheitsanforderungen aufzustellen:
- Mindestabstand von 40 cm seitlich und hinten zu allen mäßig entflammbaren Materialien
- Im Umfeld von 80 cm rund um den Heizofen dürfen sich keine leicht entflammbaren Materialien befinden.
- Wenn der Heizofen auf einem brennbaren Fußboden aufgestellt wird, muss eine Platte aus wärmeisolierendem Material untergefügt
werden, die an den Seiten mindestens 20 cm und vorn mindestens 40 cm über die Außenmaße des Ofens hinausragt.
Auf dem Heizofen und in den genannten Freiräumen dürfen keine Gegenstände aus entflammbarem Material platziert werden.
Wenn das Rauchabzugrohr Berührung mit einer Holzwand oder anderen Gegenständen aus brennbarem Material hat, muss es mit
Keramikfaser-Dämmstoff oder einem gleichwertigen Material gedämmt werden.
LUFTEINLASS
Der Aufstellungsraum des Heizofens muss über einen Lufteinlass mit einem Querschnitt von mindestens 80 cm² verfügen, der sicher-
stellt, dass die bei der Verbrennung verbrauchte Luft nachströmen kann.
RAUCHABZUG
Das Rauchabzugsystem darf nur für diesen Heizofen genutzt werden (eine Mitnutzung des Rauchzugrohrs durch andere Vorrichtungen
ist nicht zulässig).
Der Rauch entweicht über das auf der Rückseite befindliche Abzugrohr mit 8 cm Durchmesser. Am Anfang des senkrechten
Abschnitts ist ein T-förmiges Rohrstück mit Stopfen zum Auffangen von Kondenswasser vorzusehen. Der Rauchabzug ist ins
Freie zu führen mittels Stahl- oder Schwarzrohren (hitzefest bis 450° C), die keine Leitungshindernisse aufweisen dürfen.
Die Rohrleitung muss hermetisch abgedichtet werden. Zur Befestigung der Rohrleitungen und für ihre eventuelle Isolierung
ist bis mindestens 300° C hitzefestes Material zu verwenden (Hochtemperatur-Silikon oder -Kitt)
Der einzige zulässige waagerechte Rohrabschnitt darf eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Alle waagerechten Abschnitte müssen eine
Steigung von mindestens 3 % aufweisen. Es lassen sich bis zu zwei 90°-Rohrkrümmer installieren.
Sofern der Rauch nicht in einen Schornstein geführt wird, ist ein senkrechter Rohrabschnitt mit Windschutzaufsatz erforderlich.
Der senkrechte Rohrabschnitt kann sowohl durch das Haus geführt werden wie auch im Freien verlaufen. Wenn sich der
Rauchkanal im Freien befindet, muss er zweckmäßig wärmegedämmt werden.
Wenn der Rauchkanal dagegen in ein Rauchzugrohr bzw. einen Schornstein mündet, muss dieser für Festbrennstoffanlagen
zugelassen sein und – sofern er einen Durchmesser von 150 mm übersteigt – durch ein Rohr geführt werden; außerdem ist der
Rauchabzug zum Mauerwerk hin abzudichten. Das Rauchabzugssystem muss an jeder Stelle inspektionierbar sein. Wenn es
festinstalliert ist, muss es Inspektionsöffnungen für die Reinigung aufweisen. Die empfohlenen Installationsarten sind in den
folgenden Abbildungen veranschaulicht.
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