Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung oder nationale Entsprechungen. Der Betreiber
der Anlage ist dazu verpflichtet:
▶ eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
▶ entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,