– Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschränkungen
für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt *.
* Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt, nur
in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.01.2007
erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Betrieb der Gasanlage wäh-
rend der Fahrt auch in Verbindung mit einer Sicherheits-Absperrein-
richtung nicht zulässig.
– Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlossen
sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen versehen
werden. Angeschlossene Gasflaschen gelten als Betriebsmittel und
nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1
und 1.1.3.2. e).
Gebrauchsanweisung
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Bild 1a
DE
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