ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
den durch regelmäßige Wartung oder
unsachgemäße Installation kann keine
Garantie gewährt werden. Die Garantie
gilt nur gegenüber dem ursprünglichen
Käufer. Der Hersteller übernimmt die
Verantwortung für das Gerät in seiner
ursprünglichen Konfiguration und nur
für die ersetzten Originalersatzteile. Der
Hersteller schließt jegliche Haftung aus,
wenn das Gerät unsachgemäß verwen-
det wird, sowie für Schäden aufgrund
von Tätigkeiten, die nicht in dieser Anlei-
tung vorgesehen oder nicht zuvor vom
Hersteller genehmigt wurden.
DIE GARANTIE ERLISCHT IN
FOLGENDEN FÄLLEN / • Durch
den Transport „ab Werk" (EXW) und/
oder das Handling hervorgerufene
Schäden. Sollte dies der Fall sein, muss
der Kunde den Händler und den Spe-
diteur informieren (z.B. per E-Mail und/
oder Internetseite) und den Vorfall auf
den Transportunterlagen vermerken.
Das zur Installation des Geräts autori-
sierte Fachpersonal beurteilt auf Grund-
lage des Schadens, ob eine Installation
Jede technische Änderung
hat Auswirkungen auf den Be-
trieb oder die Sicherheit des
Geräts. Daher müssen diese Arbei-
ten vom Fachpersonal des Herstel-
lers oder von Technikern, die offiziell
von ihm dazu autorisiert wurden,
durchgeführt werden. Andernfalls
schließt der Hersteller jegliche Haf-
tung aus für Änderungen oder Schä-
den, die dadurch entstehen können.
Bei Erhalt der Ware muss vor
der Benutzung geprüft werden,
ob das Gerät und seine Kom-
ponenten (z. B. Stromversorgungs-
kabel) unversehrt sind; sollten Schä-
den festgestellt werden, dürfen Sie
das Gerät nicht in Betrieb nehmen,
DIE VORLIEGENDE BETRIEBSANLEITUNG IST EIGENTUM DES HERSTELLERS UND JEDE VERVIELFÄLTIGUNG, AUCH TEILWEISE, IST UNTERSAGT.
erfolgen kann. Die Garantie erlischt
ebenfalls bei Vorliegen von: • Schäden
aufgrund fehlerhafter Installation.
• Schäden durch verschlissene Teile
aufgrund unsachgemäßer Nutzung.
• Schäden aufgrund des Einsatzes
von nicht originalen Ersatzteilen.
• Schäden aufgrund fehlerhafter War-
tung und/oder Schäden aufgrund feh-
lender Wartungsarbeiten.
• Schäden infolge der Nichtbefolgung
von Verfahren, die im vorliegenden
Dokument beschrieben sind.
GENEHMIGUNG /
Unter Genehmigung versteht sich die
Erlaubnis zum Durchführen einer Tä-
tigkeit im Zusammenhang mit dem
Gerät. Die Genehmigung wird von
demjenigen erteilt, der für das Gerät
verantwortlich ist (Hersteller, Käufer,
Unterzeichner, Fachhändler und/oder
Inhaber der Betriebsräume).
TECHNISCHE DATEN und ABBIL-
DUNGEN / Dieser Abschnitt befin-
det sich am Ende dieser Anleitung.
sondern müssen sich mit dem
nächsten Servicecenter in Kontakt
setzen.
Vor dem Ausführen jeglicher
Arbeiten ist die Anleitung zu
lesen.
te Schutzausrüstung. Die Europäi-
sche Gemeinschaft hat in Hinsicht
auf die persönliche Schutzausrüs-
tung Richtlinien erlassen, an die sich
die Bediener unbedingt halten müs-
sen. Geräuschpegel ≤ 70 dB
Verbot der Installation der Frei-
stehende Geräte OHNE Kipp-
- 5 -
Tragen Sie für die
auszuführenden
Arbeiten geeigne-
1.
DE