Gefäß gemäß den im Land des Betrei-
bers geltenden Vorschriften zur Abfal-
lentsorgung entleeren und das leere
Gefäß wieder in seinem Fach einsetzen
Nun die oben beschriebenen Arbeits-
schritte wiederholen, bis die Kochkammer
komplett leer ist.
Nach dem Ausspülen den Garraum mit
einem nicht scheuernden Lappen gut
abtrocknen.
Um die gesamte Restfeuchtigkeit zu
beseitigen, muss das Gerät nach der
normalen Reinigung eingeschaltet und
etwa 2-3 Minuten in Betrieb gehalten
werden (siehe Betriebsanleitung/ Ein-/
Ausschalten).
Gegebenenfalls sind die oben beschrie-
benen Arbeiten für einen erneuten
Reinigungsdurchgang zu wiederholen.
REINIGUNG FÜR EINE LÄNGERE
STILLLEGUNG
Siehe Kap. 5 / Ausschalten / Außerbe-
triebnahme für längere Zeit.
Die Geräte und Räume regelmäßig
lüften.
AUSZUFÜHRENDE ARBEITEN
Reinigung des Geräts und
mit Lebensmittelkontakt
Reinigung bei der ersten
Inbetriebnahme
Reinigung des Rauchgasab-
Überprüfung des Thermost-
aten (Betriebs- und Sicher-
heitsthermostat)
Schmierung des Gashahns
Kontrolle des Mikroschalters
Kontrolle des Ventils
DIE VORLIEGENDE BETRIEBSANLEITUNG IST EIGENTUM DES HERSTELLERS UND JEDE VERVIELFÄLTIGUNG, AUCH TEILWEISE, IST UNTERSAGT.
der Teile
zugs
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ÜBERSICHTSTABELLE
STÄNDIGKEIT
HÄUFIGKEIT
Vor dem Ausführen von Tätigkei-
ten siehe Kapitel 2 „Aufgaben und
Qualifikationen"
Im Falle einer Störung führt der
normale Bediener eine erste Feh-
lersuche durch und behebt, falls er
dazu befugt ist, die Störungsursache
und stellt die korrekte Funktion des Ge-
räts wieder her.
Wenn die Ursache des Problems
nicht beseitigt werden kann, Gerät
ausschalten, vom Stromnetz tren-
nen und alle Versorgungshähne schlie-
ßen, danach den autorisierten Kunden-
dienst verständigen.
Der autorisierte Wartungstechni-
ker wird tätig, wenn der gewöhnli-
che Bediener die Störungsursa-
che nicht ermitteln konnte oder wenn zur
Wiederherstellung des normalen Gerä-
tebetriebs Arbeiten erforderlich sind, zu
deren Durchführung der normale Bedie-
ner nicht befugt ist.
HÄUFIGKEIT
Täglich
Bei der Anlieferung nach
der Installation
Jährlich
Jährlich
Wenn erforderlich
Jährlich
Halbjährlich
WARTUNG
/
ZU-
-
TÄTIGKEIT
9.
-
DE