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Programmiereinschränkung: Die ventrikuläre Autothresholdfunktion
ist nicht programmierbar, wenn das Ruhe-AV-Delay kleiner oder gleich
110 ms ist und/oder wenn die Basisfrequenz gleich 95 min
-1
ist.

PMT-Schutz

Der Schutz gegen schrittmachervermittelte Tachykardien (PMTs) kann
bei allen Patienten mit retrograden Überleitungen verwendet werden,
ohne dass es zur Einschränkung der Vorhofwahrnehmung kommt.
Beispiel: 1. Prophylaktischer PMT-Schutz
(immer aktiv). Der
Schrittmacher triggert bei einer innerhalb von 500 ms nach einem
asynchronen ventrikulären Ereignis detektierten P-Welle kein AV-Delay.
2. Beendigungsmodus (Option „BEEND"). Der Schrittmacher kann
diese PMTs an der Stabilität des VP-Intervalls erkennen (von
ventrikulärer Stimulation zur retrograden P-Welle). Nach der
Bestätigung einer PMT verlängert der Schrittmacher die atriale
Refraktärperiode, um die PMT zu beenden. 3. Umprogrammiermodus
(Option „UMPROG"). Bei wiederholtem Auftreten von PMTs kann der
Schrittmacher das Ruhe- sowie das Belastungs-AV-Delay permanent
verkürzen.
Programmiereinschränkung: Durch die automatische Verkürzung
kann das Ruhe-AV-Delay nicht kürzer als 125 ms und das Belastungs-
AV-Delay nicht kürzer als 80 ms werden.
– 33
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