nicht bereits bei der Konstruktion eliminiert werden
konnten. Zu diesen Schutzeinrichtungen zählen ins-
besondere:
Sägeblatt:
Gestaltung entsprechend EN 847-1. Sicherung
gegen Lösen beim Hochlaufen und Stillsetzen
durch formschlüssige Verbindung des vorderen
Sägeblattflansches mit der Sägewelle.
Sicherung gegen Berühren des Werkzeuges:
Entsprechend den Anforderungen in EN 61029-
2-1 ist der nicht zum Schneiden erforderliche
Teil des Sägeblattes unterhalb des Tisches
durch die untere Schutzhaube und oberhalb des
Tisches durch den Spaltkeil und die obere
Schutzhaube gesichert. Die Verkürzung der
Auslaufzeit auf unter 10 s nach dem Ausschal-
ten ist ein weiteres Merkmal zur Reduzierung
dieser Gefährdung.
Sicherung gegen Werkstück-Rückschlag:
An die Sägeblattabmessungen angepasster
Spaltkeil. Seine Form ist in Verbindung mit der
innerhalb der Schnitthöhe automatisch nachge-
führten Halterung so gestaltet, dass sich der
richtige Abstand zum Sägeblatt ergibt.
Werkstückführung:
Der je nach Bedarf an allen Seiten der Tisch-
platte einsetzbare Multifunktionsanschlag ist
sowohl als Parallelanschlag bei Längsschnitten
als auch als Quer- und Gehrungsanschlag bei
Quer- und Gehrungsschnitten zur sicheren
Werkstückführung verwendbar.
Späneabfuhr:
Über einen eingebauten Späneleitkanal werden
die anfallenden Späne zu dem unteren Absaug-
anschluss geleitet. Zusätzlich werden nach
oben geschleuderte Späne durch die obere
Schutzhaube aufgefangen und durch den mit-
gelieferten Absaugschlauch ebenfalls zum unte-
ren Absauganschluss geleitet.
Geräuschminderung:
Die Gestaltung des mitgelieferten Sägeblattes
und die Möglichkeit, die Drehzahl an das zu bear-
beitende Material anzupassen, sind Maßnahmen
zur Reduzierung der Geräuschemission.
Elektrische Sicherheit:
Die elektrische Ausrüstung der Maschine ent-
spricht der europäischen Norm EN 61029-1 und
ist gegen elektromagnetische Felder störfest.
Eine Abstrahlung elektromagnetischer Störim-
pulse findet wegen der vorhandenen Funkent-
störung nicht statt.
Die beschriebenen Einrichtungen
sind für den sicheren Betrieb der
Maschine erforderlich und dürfen
nicht
entfernt
gemacht werden!
1.9
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Unterflur-Zugsäge Erika 85 E ist als Tischkreis-
säge und Zugkappsäge ausschließlich zum Längs-
und Querschneiden von Massivholz, Plattenwerk-
stoffen wie Spanplatten, Tischlerplatten und Mdf-
Platten sowie Aluminiumprofilen und harten Kunst-
stoffen unter Verwendung von HM-Kreissägeblättern
vorgesehen, wobei nur Sägeblätter verwendet wer-
den dürfen, die der Norm EN 847-1 entsprechen.
Der Durchmesser der verwendeten Sägeblätter
muss innerhalb des folgenden Bereichs liegen:
∅
Mindest-
: 240 mm,
∅
Maximal-
: 250 mm.
Das zu bearbeitende Werkstück muss mindestens
eine ebene Seite haben. Die größte zulässige Werk-
stückdicke beträgt bei senkrechtem Schnitt 85 mm.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmmungsgemäß. Für hieraus resultie-
rende Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht;
das Risiko trägt allein der Benutzer.
Der Arbeitsplatz zur bestimmungsgemäßen Bedie-
nung der Maschine ist an der Vorderseite der
Maschine.
Die Verwendung von Sägeblättern aus hochlegier-
tem Schnellarbeitsstahl (HSS) und von Trennschei-
ben ist nicht zulässig.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter
Umgebung verwendet oder dem Regen ausgesetzt
werden.
Empfohlene Umgebungsbedingungen:
• Feuchtigkeit max. 80 %
• Temperaturbereich +1 °C bis +40 °C.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch die Einhaltung der von MAFELL vorgeschrie-
benen Betriebs-, Wartungs- und Instandsetzungsbe-
dingungen und die Befolgung der in der Betriebsan-
leitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
-10-
bzw.
unwirksam