ALLGEMEINE
SICHERHEITSHINWEISE
* Kinder, hilflose oder behin-
derte Personen dürfen das
Gerät nur unter Aufsicht von
Erwachsenen betreiben.
* Das Gerät ist so zu montieren,
dass der Abstand zwischen
den Kochplatten und dem unte-
ren Rand der Dunstabzugshau-
be mindestens 65 cm beträgt.
* Ein Anschluss der Abluftlei-
tungen an Verbrennungs-Ab-
gaskamine (z.B. der Zentralhei-
zung usw.) ist nicht zulässig.
* In jedem Fall sind bei der
Ableitung der Abluft die be-
hördlichen Vorschriften zu be-
achten.
* Achtung! Bei gleichzeitigem
Betrieb
einer
zugshaube und einer raum-luft-
abhängigen Feuerstätte (wie z.B.
gas-,
öl-oder
Heizgeräte,
Warmwasserbereiter) ist Vorsicht
geboten, da beim Absaugen der
Luft durch die Dunstabzugshau-
be dem Auf-stellraum die Luft
entnommen wird, die die Feuer-
stätte zur Verbrennung benötigt.
Ein gefahrloser Betrieb ist mö-
glich, wenn bei gleichzeitigem
Betrieb von Haube und raumluft-
abhängiger Feuerstätte im Auf-
stellraum der Feuerstätte ein
Unterdruck von höchstens 0,04
mbar erreicht wird und damit ein
Rücksaugen der Feuerstättenab-
gase vermieden wird.
Abluft-Dunstab-
kohlebetriebene
Durchlauferhitzer,
* Dies kann erreicht werden,
wenn durch nicht verschließ-
bare Öffnungen, (z.B. in Türen,
Fenstern,
kasten oder andere technische
Maßnahmen, wie gegen-seitige
Verriegelung o.ä.), die Verbren-
nungsluft nachströmen kann.
Anmerkung: Bei der Beurtei-
lung muss immer der gesamte
Lüftungsverbund der Wohnung
beachtet werden. Bei Betrieb
von Koch-geräten, z.B. Koch-
mulde und Gasherd, wird die-
se Regel nicht angewendet. Im
Zweifelsfalle muss der zuständi-
ge Schorn-steinfegermeister zu
Rate gezogen werden.
* Beim elektrischen Anschluss
müssen die Spannungswerte
des Stromnetzes mit den Werten
des im Inneren des Geräts ange-
brachten Typenschildes überein-
stimmen.
* Vor jeder Reinigungs-oder
Wartungsarbeit muss das Gerät
vom Stromnetz getrennt werden.
Falls das Gerät nicht an eine im-
mer gut zugängliche Steckdose
angeschlossen wird, ist in der
Installation eine allpolige Trenn-
vorrichtung vom Netz, mit einer
Kon-taktöffnungsweite von min-
destens 3 mm pro Pol, vorzuse-
hen.
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Zuluft-/Abluftmauer-