Montage
3.
Montage
3.1
Sicherheitshinweise zur Montage
WARNUNG!
Gefahr durch Nichtbeachtung der Montage anweisungen!
Dieses Kapitel enthält wichtige Informationen für die sichere
Montage des Geräts.
Lesen Sie dieses Kapitel vor der Montage sorgfältig durch.
Befolgen Sie die Sicherheitshinweise.
Führen Sie die Montage wie beschrieben durch.
Montage nur durch qualifiziertes Fachpersonal.
„1.2 Autorisierte Zielgruppen" (Seite 4).
Elektrotechnische Arbeiten nur durch qualifizierte
Elektrofachkräfte.
„1.2 Autorisierte Zielgruppen" (Seite 4).
Die Montage darf nur mit zwei Personen erfolgen.
Bei Arbeiten in der Höhe ist für einen sicheren Stand zu
sorgen (z. B. standfeste Stehleiter).
Das Kochfeld und andere berührbare Teile müssen vor der
Montage abgekühlt sein.
Die Folie und andere Teile der Verpackung sind für Kinder
unzugänglich aufzubewahren.
Das Gerät muss für die Montage unbeschädigt und in
einem einwandfreien Zustand sein.
Kabel dürfen nicht geknickt, gequetscht oder beschädigt
werden.
Das Lüftergehäuse darf niemals geöffnet werden.
Die erforderliche Netzspannung muss mit der Spannungs-
angabe auf dem Typenschild übereinstimmen.
„2.5 Technische Daten" (Seite 7).
Vor der Montage muss sichergestellt werden, dass die
Spannungsversorgung unterbrochen ist und bleibt.
Die Spannungsversorgung erfolgt erst nach Aufforderung
im entsprechenden Montageschritt.
8
3.2
Anforderung an den Montageort
WARNUNG!
Lebensgefahr durch unsachgemäße Montage!
Die Nichtbeachtung der Umgebungsbedingungen kann zu
gefährlichen Situationen führen, z. B. im Umgang mit Strom
oder Gas.
Stellen Sie sicher, dass die Anforderungen an den
Montageort unbedingt eingehalten werden.
Keine Montage in explosionsgefährdeten Umgebungen.
Bei gleichzeitiger Verwendung einer raumluftabhängigen
Brennstelle (z. B. Kamin) im selben Luftverbund:
Eine Sicherheitseinrichtung ist unbedingt erforderlich.
Die Sicherheitseinrichtung (z. B. Unterdruckwächter P4,
geprüft nach DIN 18841:2005-12 TÜV und nach
DVGW-VP121) muss verhindern, dass Gase in den
Raum gezogen werden.
Eine Genehmigung zur Inbetriebnahme (z. B. durch
Schornsteinfeger) muss vorliegen.
Die Montage ist nur zulässig an tragfähigen
Gebäudeteilen (Massivbau).
Wenn ein Wanddurchbruch erforderlich ist:
Ein Wanddurchbruch beeinflusst die Gebäudestatik, es
besteht Einsturzgefahr. Die Durchführung ist nur durch
einen Fachbetrieb zulässig.
Bei Montage über Feuerstätte für feste Brennstoffe
(z. B. Kohleofen):
Die Feuerstätte muss eine geschlossene, nicht
abnehmbare Abdeckung haben. Andernfalls besteht
Brandgefahr durch Funkenflug. Entsprechende
gesetzliche und landesspezifische Vorschriften sind
einzuhalten.
Ausströmende Luft muss ungehindert entweichen
können. Keine Behinderung des Luftstroms, z. B. durch
Montage von Gegenständen auf oder über dem Gerät.
Die elektrische Anlage des Gebäudes muss über eine
ordnungsgemäße Erdung verfügen.
Die vorliegende Netzspannung muss der Spannungs-
angabe auf dem Typenschild entsprechen.
Im Montagebereich des Kamins muss eine Steckdose
bauseitig vorhanden sein.
Der Netzstecker muss nach dem Einbau zugänglich
sein. Alternativ muss installationsseitig eine allpolige
Trennvorrichtung vorliegen (mindestens 3 mm
Kontaktöffnung).
Landesspezifische, gesetzliche Bestimmungen sind
einzuhalten.
6003396_a – 27.03.2017