KOMPATIBILITÄTSLEITFADEN FÜR UHF–R7–DRAHTLOSSYSTEME
Tabelle 2 stellt eine praktische Übersicht über frequenzkompatible Systeme im Fre-
quenzbereich von 782.000 bis 810.000 MHz dar. Jede Gruppe enthält mehrere Kanä-
le, die alle miteinander kompatibel sind.
Bis zu 20 Shure UHF–Drahtlossysteme können gleichzeitig innerhalb des 782–810
MHz–Frequenzbereichs betrieben werden, wenn es sich bei den Systemen um MA–
Frequenzversionen (Produktion eingestellt) oder eine Kombination von MA– und
R7–Ausführungen handelt.
Bis zu 30 Shure UHF–MK2–Drahtlossysteme können gleichzeitig innerhalb des
782–810 MHz–Frequenzbereichs betrieben werden, wenn alle Systeme R7–Fre-
quenzausführungen sind.
Hinweis: Kombinationen von Shure UHF–Sendern und Shure UHF–MK2–Empfän-
gern und Kombinationen von Shure UHF–MK2–Sendern und Shure UHF–Empfän-
gern sind NICHT für den gemeinsamen Einsatz vorgesehen. Es müssen stets Sender/
Empfänger–Kombinationen derselben Frequenzausführung (R7 oder MA) verwendet
werden.
Gruppen 1–0 MÜSSEN verwendet werden, wenn folgende Systeme in der Installa-
tion vorhanden sind Shure UHF–Drahtlossysteme (nur MA–Frequenzausführungen)
oder Shure UHF–Drahtlossysteme und Shure UHF–MK2–Drahtlossysteme (MA–
und R7–Frequenzausführungen).
Gruppen 1–0 KÖNNEN verwendet werden, wenn folgende Systeme in der Installa-
tion vorhanden sind nur Shure UHF–MK2–Drahtlossysteme (R7–Frequenzausfüh-
rungen).
Gruppen 10–28 können NUR verwendet werden, wenn folgende Systeme in der
Installation vorhanden sind nur Shure UHF–MK2–Drahtlossysteme (R7–Frequen-
zausführungen)
Hinweis: Dieses Gerät kann möglicherweise auf einigen Frequenzen arbeiten, die an
Ihren Standorten nicht zugelassen sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Be-
hörde, um Informationen über zugelassene Frequenzen für drahtlose Mikrofone an
Ihren Standorten zu erhalten.
GRUPPENZUSAMMENSETZUNG
Gruppen 1–9*
Gruppen 1–3 bieten die maximale Anzahl kompatibler Frequenzen zwischen 782 und
810 MHz.
Gruppen 4–5 entsprechen den französischen Verordnungen für Nutzergruppe A.
Gruppen 6–7 entsprechen den französischen Verordnungen für Nutzergruppe B.
Gruppen 8–9 entsprechen den französischen Verordnungen für Nutzergruppe C.
Gruppen 10–28*
Gruppen 10–11 bieten die maximale Anzahl kompatibler Frequenzen zwischen 782
und 810 MHz.
Gruppen 12–13 entsprechen den französischen Verordnungen für Nutzergruppe A.
Gruppen 14–15 entsprechen den französischen Verordnungen für Nutzergruppe B.
Gruppen 16–17 entsprechen den französischen Verordnungen für Nutzergruppe C.
Gruppe 18 entspricht den deutschen RegTP–Verordnungen (der Regulierungsbehör-
de für Telekommunikation und Post) für öffentliche Nutzer („Nutzergruppe 4") inner-
halb der Fernsehkanäle 61–63.
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