Für die Herstellung und den Entwurf wird das Eigentum ausdrücklich vorbehalten und der gesetzliche Schutz gemäß BGB §§ 823 ,826, 1004 voll in Anspruch genommen. Unbefugte Vervielfältigungen,
Verbreitungen und Wiedergaben - ganz oder teilweise - werden gemäß §§ 2 Absatz Ziffer 7, 96 ff. und 106 ff. Urhebergesetz sowie u.U. nach 1, 3, 4, 18 und 19 UWG zivil- und strafrechtlich verfolgt.
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