S-Pedelec: Rechtliche Hinweise
Speed Pedelec (kurz S-Pedelec) oder Speed EPAC:
Pedelec:
Pedal electric cycle
EPAC:
Electrically power assisted cycles
Beide Begriffe meinen ein Fahrrad mit elektrischem „Hilfsmotor", der den Fahrer nur beim in die Pedale treten unterstützt. DIe Unter-
stützung endet bei 25 km/h. Ein EPAC bzw. Pedelec wird verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft.
Speed:
zu deutsch „Geschwindigkeit"
Der voran gesetzte Begriff „Speed" signalisiert, dass diese EPAC / Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h
unterstützt. Auch ein rein elektrischer Betrieb bis zu 20 km/h ist möglich. Verkehrsrechtliche Hinweise zum Speed
EPAC finden Sie nachfolgend.
Unterschied zwischen einem „normalen" Pedelec / Fahrrad und einem S-Pedelec
Beachten Sie bitte, dass es sich bei Ihrem S-Pedelec rechtlich um ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e-B gemäß Verordnung (EU) Nr.
168/2013 und nicht um ein Pedelec / Fahrrad handelt, mit allen damit verbundenen Folgen hinsichtlich: Verkehrsrecht, Versiche-
rungsrecht, ggf. Zulassungspflicht, Strafrecht.
Haftpflichtversicherung
Sie benötigen zwingend eine Mofa/Moped-Haftpflichtversicherung zum Führen eines S-Pedelecs auf öffentlichen Wegen. Passende
Versicherungen erhalten Sie z.B. von Versicherungsunternehmen und Banken. Fahren Sie das S-Pedelec auf öffentlichen Wegen ohne
Versicherungsschutz stellt dies einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.
Versicherungskennzeichen
Als Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen. Es muss am Kennzeichenhalter Ihres
S-Pedelecs montiert sein. Ist das Speed EPAC im entsprechenden Land zulassungspflichtig, muss statt eines Versicherungskennzei-
chens ein Nummernschild montiert werden.
Zulassungspflicht & Nummernschild
In manchen Ländern kann eine Zulassungspflicht bestehen und damit verbunden das Anbringen eines Nummernschildes verpflich-
tend sein (vergleichbar Motorrad).
CoC Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
CoC - Certificate of Conformity = Übereinstimmungsbescheinigung
Dieses Papier ist Ihrem S-Pedelec beigefügt und eindeutig diesem einen Fahrzeug zugeordnet. Mit dem CoC wird bestätigt, dass das
Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Die CoC Papiere benötigen Sie, um Ihr Fahrzeug zu versichern. Des Weiteren ist das CoC
Papier nach §4 Absatz 5 der „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" bei Benutzung eines S-Pedelecs
in Deutschland mitzuführen.
Beachten Sie:
Bewahren Sie das CoC sicher auf. Sie benötigen es um das Fahrzeug zu versichern. Auch bei einem evtl. Weiterverkauf des Fahrzeugs
wird der Käufer das CoC verlangen. Eine nachträgliche Erstellung eines Duplikats des CoC ist mit hohem Aufwand und nicht unwe-
sentlichen Kosten verbunden.
Nicht EU-Länder
In Ländern außerhalb der Europäischen Union ist nicht sichergestellt, dass die mitgelieferte EG Übereinstimmungserklärung ausrei-
chend ist. So ist z.B. für die Schweiz eine eigene Typgenehmigung und Fahrzeugausweis notwendig.
Fahrerlaubnis / Helmpflicht / Radwege
Bitte beachten Sie, dass die rechtlichen Hinweise in dieser Übersicht an Aktualität verlieren können.
Beachten Sie des Weiteren, dass in den verschiedenen Ländern teilweise unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten
können.
4