Kinder- / Lastentransport mit einem S-Pedelec der Winora-Staiger GmbH
Der Transport von Kindern oder anderen Lasten in einem Anhänger mit dem S-Pedelec ist von der Winora-Staiger GmbH nicht
freigegeben.
Darüber hinaus ist der Transport von Kindern in einem Anhänger in Deutschland gesetzlich verboten.
Die Möglichkeit des Transportes eines Kindes mit einem Kindersitz ist zwar erlaubt, jedoch von der Winora-Staiger GmbH ebenfalls
nicht freigegeben.
Die Winora-Staiger GmbH übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden, die aus der Nutzung eines Anhängers und/oder Kindersit-
zes in Kombination mit dem S-Pedelec entstehen.
In Deutschland gilt (Stand August 2018)
Fahrerlaubnis
Das S-Pedelec erreicht eine „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" von maximal 45 km/h (mit Pedalunterstützung). Zum Führen
eines solchen Fahrzeugtyps benötigen Sie mindestens einen Führerschein Klasse AM. Diesen kann man ab 16 Jahren erwerben.
Radwege
Radwege dürfen ausserorts und innerorts nicht benutzt werden.
Helmpflicht
Für ein S-Pedelec ist das Tragen eines „geeigneten" Helmes vorgeschrieben. Jedoch ist im Moment noch nicht geklärt, was ein
geeigneter Helm ist. Daher empfehlen wir Ihnen das Tragen eines hochwertigen Fahrradhelmes, idealer Weise mit einem erweiterten
Schutzbereich (z. B. Hinterkopf, seitlicher Schutz). Fragen Sie hierzu Ihren Fachhändler.
Versicherungsplficht
S-Pedelecs sind in Deutschland versicherungspflichtig und müssen mit einem kleinen Versicherungskennzeichen ausgerüstet sein.
Der Versicherungsschein bzw. eine Kopie ist mitzuführen.
Zulassungspflicht
S-Pedelecs sind in Deutschland nicht zulassungspflichtig.
Für Kraftfahrzeuge gesperrte Wege
Solche Wege, z. B. wie in nebenstehender Abb. gekennzeichnete
Waldwege o. ä., dürfen Sie nicht benutzen.
Mindestprofiltiefe
Bitte beachten Sie, dass für Kraftfahrzeuge wie das S-Pedelec eine Mindestprofiltiefe von 1 mm vorgeschrieben ist (§ 36 Absatz 2
StVZO).
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