Symbolerklärung Und Typidentische Kennzeichnung; Voraussetzungen Für Den Gebrauch; Vorbereitungen Für Den Gebrauch - Dräger X-plore 6000 Notice D'utilisation

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  • FRANÇAIS, page 22
Gebrauch
2.5
Symbolerklärung und typidentische Kenn-
zeichnung
Die typidentische Kennzeichnung ist von außen lesbar:
X-plore 6300/6500 und EPDM oder Si auf dem Maskenkörper
L, PC oder PMMA auf der Sichtscheibe
RA auf dem Maskenanschluss
K/sw oder K/bl auf dem Spannrahmen
CE-Kennzeichnung auf dem Maskenkörper:
X-plore 6300 EN 136:1998 CL. 2, Nr. 0158 oder
X-plore 6500 EN 136:1998 CL. 3, Nr. 0158
3
Gebrauch
3.1
Voraussetzungen für den Gebrauch
Den gültigen nationalen Vorschriften bezüglich der Benutzung von
Atemschutzgeräten genau Folge leisten (in Deutschland z. B.
BGR 190, in Australien und Neuseeland z. B. AS/NZS 1715:2009).
Der Unternehmer/Anwender muss vor dem ersten Gebrauch Fol-
gendes sicherstellen (siehe Europäische Richtlinie 89/656/EWG):
die Passform muss richtig sein, damit z. B. einwandfreier
Dichtsitz gewährleistet ist,
die Persönliche Schutzausrüstung muss mit jeder anderen
gleichzeitig getragenen Persönlichen Schutzausrüstung (z. B.
Schutzjacke) zusammenpassen,
die Persönliche Schutzausrüstung muss für die jeweiligen
Arbeitsplatzbedingungen geeignet sein,
die Persönliche Schutzausrüstung muss den ergonomischen
Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen des
jeweiligen Atemschutzgeräteträgers entsprechen.
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Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden, wenn die Voll-
masken mit einem Atemfilter oder einem Gebläsefiltergerät verwendet
werden:
Die Umgebungsverhältnisse (insbesondere Art und Konzentration
der Schadstoffe) müssen bekannt sein. Entsprechende Atemfilter
verwenden. Wenn der Schadstoff unbekannt ist, nur Pressluftat-
mer oder Druckluft-Schlauchgeräte verwenden.
Filtergeräte nur verwenden, wenn die Luft keine unmittelbare Ge-
fahr für Gesundheit oder Leben darstellt.
Es muss gewährleistet sein, dass sich die umgebende Atmosphä-
re nicht ungünstig verändern kann.
Filtergeräte bei Verdacht auf Schadstoffe mit geringen Warnei-
genschaften (Geruch, Geschmack, Reizung der Augen und Atem-
wege) nicht einsetzen. In diesem Fall die Gefahrenzone sofort
verlassen, da die Vollmaske undicht werden kann.
Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergerä-
ten nicht betreten werden.
Filtergeräte nicht in mit Sauerstoff angereicherten Atmosphären
verwenden.
Der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft darf nicht unter folgende
Grenzwerte sinken:
mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff in allen europäischen
Ländern außer den Niederlanden, Belgien und Großbritannien
mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff in den Niederlanden,
Belgien, Großbritannien, Australien und Neuseeland
In anderen Ländern nationale Richtlinien beachten.
3.2
Vorbereitungen für den Gebrauch
1. Ggf. Maskenbrille einsetzen.
2. Bänderung bis zum Anschlag öffnen (Bild B).
3. Trageband um den Nacken legen und in der Bereitstellungspositi-
on befestigen.
(zugelassen durch die Dekra Exam)
Dräger X-plore 6000

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