3.2 Umgebung des Heizgerätes
Bei der Aufstellung müssen die Brandschutz-
regeln nach FeuVo (Mindestabstände; siehe
Abb. 2) eingehalten werden.
FeuVo („Verordnung über Feuerungsanlagen
und Brennstofflagerung", kurz: Feuerungsver-
ordnung) ist die rechtliche Grundlage für das
Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanla-
gen.
Nicht zu unterschreitende
Minimalabstände:
-
80 cm im Strahlungsbereich der Scheibe
-
30 cm Bodenschutz seitlich
der Füllöffnung
-
50 cm Bodenschutz vor der Füllöffnung
Achtung!
Beachten Sie in jedem Fall
zu Ihrer eigenen Sicherheit
die erforderlichen Mindest-
abstände zu Aufstellwänden,
brennbaren Einrichtungsge-
genständen und zum Schutz
des Fußbodens!
Hinweis:
Entnehmen Sie vor dem
ersten Anheizen bitte alle
Dokumente und Zubehörteile
aus dem Feuerraum und dem
Aschekasten.
Entfernen Sie alle Aufkleber
rückstandsfrei von der Sicht-
scheibe.
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