Datensicherheit
Wartung und
Instandsetzung
Gewährleistung
und Haftung
Sicherheitstech-
nische Überprü-
fung
ud_fr_ls_sv_00910
032006
Für die Datensicherung von Änderungen gegenüber den Werkseinstellungen
ist der Anwender verantwortlich. Im Falle gelöschter persönlicher Einstellun-
gen haftet der Hersteller nicht.
Das Gerät benötigt unter normalen Betriebsbedingungen nur ein Minimum an
Pflege und Wartung. Das Beachten einiger Punkte ist jedoch unerlässlich,
um es über Jahre hinweg einsatzbereit zu halten.
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Vor jeder Inbetriebnahme Netzstecker und Netzkabel sowie Ladeleitun-
gen bzw. Ladeklemmen auf Beschädigung prüfen.
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Bei Verschmutzung Gehäuseoberfläche des Gerätes mit weichem Tuch
und ausschließlich mit lösungsmittelfreien Reinigungsmitteln reinigen
Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten dürfen ausschließlich durch einen
autorisierten Fachbetrieb erfolgen. Nur Original-Ersatz- und Verschleißteile
verwenden (gilt auch für Normteile). Bei fremdbezogenen Teilen ist nicht
gewährleistet, dass diese beanspruchungs- und sicherheitsgerecht konstru-
iert und gefertigt sind.
Ohne Genehmigung des Herstellers keine Veränderungen, Ein- oder Um-
bauten am Gerät vornehmen.
Die Entsorgung nur gemäß den geltenden nationalen und regionalen Bestim-
mungen durchführen.
Die Gewährleistungszeit für das Gerät beträgt 2 Jahre ab Rechnungsdatum.
Der Hersteller übernimmt jedoch keine Gewährleistung, wenn der Schaden
auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
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Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes
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Unsachgemäßes Montieren und Bedienen
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Betreiben des Gerätes bei defekten Schutzeinrichtungen
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Nichtbeachten der Hinweise in der Bedienungsanleitung
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Eigenmächtige Veränderungen am Gerät
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Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
Der Betreiber ist verpflichtet, mindestens alle 12 Monate eine sicherheits-
technische Überprüfung am Gerät durchführen zu lassen.
Innerhalb desselben Intervalles von 12 Monaten empfiehlt der Hersteller eine
Kalibrierung von Stromquellen.
Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch eine geprüfte Elektro-Fach-
kraft ist vorgeschrieben
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nach Veränderung
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nach Ein- oder Umbauten
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nach Reparatur, Pflege und Wartung
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mindestens alle zwölf Monate.
Für die sicherheitstechnische Überprüfung die entsprechenden nationalen
und internationalen Normen und Richtlinien befolgen.
Nähere Informationen für die sicherheitstechnische Überprüfung und Kali-
brierung erhalten Sie bei Ihrer Servicestelle. Diese stellt Ihnen auf Wunsch
die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
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