2.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen und
Schutzmaßnahmen
•
Hersteller und Benutzer der Anlage / Maschine, an der die Schutzeinrichtung verwendet wird, sind
dafür verantwortlich, alle geltenden Sicherheitsvorschriften und -regeln in eigener Verantwortung
abzustimmen und einzuhalten.
•
Die Schutzeinrichtung garantiert in Verbindung mit der übergeordneten Steuerung eine funktionale
Sicherheit, nicht aber die Sicherheit der gesamten Anlage / Maschine. Vor dem Einsatz des
Gerätes ist deshalb eine Sicherheitsbetrachtung der gesamten Anlage / Maschine notwendig.
•
Die Bedienungsanleitung muss ständig am Einsatzort der Schutzeinrichtung verfügbar sein.
Sie ist von jeder Person, die mit der Bedienung, Wartung oder Instandhaltung der Schutz-
einrichtung beauftragt wird, gründlich zu lesen und anzuwenden.
•
Die Installation und Inbetriebnahme der Schutzeinrichtung darf nur durch Fachpersonal erfolgen,
die mit dieser Betriebsanleitung und den geltenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut sind. Die Hinweise in dieser Anleitung sind unbedingt zu beachten und
einzuhalten.
•
Elektrische Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
•
Sicherheitsvorschriften der Elektrotechnik und der Berufsgenossenschaft sind zu beachten.
•
Bei Arbeiten am Schaltgerät ist dieses spannungsfrei zu schalten und auf Spannungsfreiheit zu
prüfen.
•
Werden die potentialfreien Kontakte der Sicherheitsschaltkontakte mit einer gefährlichen
Spannung fremdgespeist, ist sicherzustellen, dass diese bei Arbeiten an dem Schaltgerät eben-
falls abgeschaltet werden.
•
Das Schaltgerät enthält keine vom Anwender zu wartende Bauteile. Durch eigenmächtige
Umbauten bzw. Reparaturen am Schaltgerät erlischt jegliche Gewährleistung und Haftung des
Herstellers.
Für die normenkonforme Auslegung des Sicherheitssystems muss die Anlage
von Sachkundigen in geeigneten Zeitabständen auf korrekte Funktion geprüft
werden. Die Prüfung muss in jederzeit nachvollziehbarer Weise dokumentiert
werden.
3