Die Luftzuleitungen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
• sie müssen durch Roste, Metallgitter usw. geschützt sein, ohne dass dadurch der freie Lüftungsquerschnitt reduziert wird;
• sie müssen so ausgeführt sein, dass die Wartungsarbeiten möglich sind;
• sie müssen so angeordnet sein, dass sie nicht verstopfen können;
• Die Abzugshauben, die im selben Raum wo das Gerät installiert ist, können die Funktion des Gerätes negativ beeinflussen (bis hin
zum Rauchaustritt in die Wohnraume trotzt geschlossener Feuerraumtuer). Daher dürfen keinen Umstände gleichzeitig mit dem Gerät
betrieben werden.
Der zustrom von sauberer und nicht verunreinigter Luft kann auch aus einem am Installationsraum angrenzenden Raum erfolgen (indirekte
Belüftung), sofern diese zufuhr frei über permanente Öffnungen stattfindet, die nach außen führen.
Der angrenzende Raum darf nicht als Garage oder Lager für brennbare stoffe benutzt werden, noch für Tätigkeiten, die Brandgefahr mit sich
bringen, oder als Bad, schlafzimmer oder Gemeinschaftsraum des Gebäudes.
Die Belüftung gilt als ausreichend, wenn der Raum Luftzuleitungen entsprechend der Tabelle aufweist:
gerätekategorie
Kamine
Öfen
Küchenherde
Die Installation in Räumen mit Brandgefahr ist verboten. Außerdem verboten ist die Installation in Räumen für Wohnzwecke in
denen der vor Ort gemessene Unterdruck zwischen Außen- und Innenraum größer als 4 Pa - Bezug für Italien gemäß Norm UNI
10683.
sämtliche Gesetze und Vorschriften, die auf Landes-, Regional-, Provinz- und Gemeindeebene in dem Land gelten, in dem das Gerät installiert
wird, müssen eingehalten werden.
ZULässIgE / UNZULässIgE BRENNsTOffE
Der zulässige Brennstoff ist scheitholz. Es sind ausschließlich Klötze von trockenem Holz anzuwenden (Wassergehalt max. 20%). Man sollte
maximal 2 oder 3 scheitholz laden. Die Holzstücke sollten eine Länge von etwa 20-30 cm und einen Kreis von maximal 30-35 cm haben.
Das nichtgeharzte gepresste scheitholz muss vorsichtig gebraucht werden, um für die Ausrüstung schädlichen überheizungen zu
vermeiden, da sie einen hohen Heizwert haben.
Das als Brennstoff angewandte Holz muss einen Feuchtigkeitsgehalt unter 20% aufweisen und muss in einem trockenen Raum gelagert
werden. Das feuchte Holz macht die Anfeuerung schwieriger, denn eine größere Menge von Energie notwendig ist, um das vorhandene
Wasser verdampfen zu lassen. Der Feuchtigkeitsgehalt weist zudem den Nachteil auf, dass das Wasser bei der Temperatursenkung sich früher
in der Feuerstelle, und demzufolge im schornstein, kondensiert, was bedeutende Russablagerungen verursacht. Demzufolge besteht das
mögliche Brandrisiko vom Ruß. Das frische Holz enthält etwa 60% von H
solches Holz ist in einem trockenen und belüfteten Raum (zum Beispiel unter einem schutzdach) für mindestens zwei Jahren vor der
Anwendung zu lagern.
Unter anderen können folgende stoffen nicht verbrannt werden: kohle, Holzabschnitte, gefallene stücke von Rinde und Tafeln,
feuchtes Holz oder mit Lack behandeltes Holz, kunststoffmaterialen; in diesem fall verfällt die garantie über die Ausrüstung.
Papier und Pappe dürfen ausschließlich für die Anfeuerung gebraucht werden.
Die verbrennung von Abfällen ist vERBOTEN; außerdem würde dabei der Gerät und das schornsteinrohr beschädigt werden, man würde
die Gesundheit gefährden und die Nachbarn mit Geruchsbelästigung belasten.
Holz ist kein langandauerndes Brennmittel, aus diesem Grund ist ein kontinuierliches Heizen während der Nacht, nicht möglich.
Typ
Buchen
Zerreichen
Ulme
Pappel
Laerche *
Rottanne *
Waldkiefer *
WICHTIg: Die ständige und dauernde verwendung von Aromatischölreichen Holz (Eukalyptus, Myrte etc.), wird eine
schnelle Beschädigung (Abspaltung) der gussteilen des gerätes verursachen.
Die angegebenen technischen Daten wurden unter Verwendung von Klasse „A1" Buchenholz nach UNI EN ISO 17225-5 und Luftfeuchtigkeit unter 20%
erhalten. Die Verwendung von anderen Holzarten könnte spezifische Anpassungen erfordern und könnte das Erreichen von verschiedenen Leistungen
führen.
36
Prozentanteil des freien öffnungsquerschnitts
Bezugsnorm
hinsichtlich des Rauchgasauslassquerschnitts des geräts
UNI EN 13229
UNI EN 13240
UNI EN 12815
*
HARzIGE HOLz NICHT GEEIGNET FüR EINEN OFEN
50%
50%
50%
O, demzufolge ist sie dafür nicht geeignet, verbrennt zu werden.
2
kg/mc
750
900
640
470
660
450
550
DEUTsCH
freier Mindestöffnungswert der
Belüftungsleitung
200 cm²
100 cm²
100 cm²
kWh/kg feuchtigkeit 20%
4,0
4,2
4,1
4,1
4,4
4,5
4,4