de aus Nylon und Stoff in die Nähe und/oder auf den
Kompressor stellen.
Die Luftansaugöffnungen am Kompressor nicht
zudecken.
Der Kompressor darf nicht zu gewerblichen Zwecken
in ein Fahrzeug eingebaut werden ohne vorherige
Abnahme durch einen Sachverständigen!
Der Kompressor unterliegt bei gewerblicher Nutzung
einer Prüfung vor Erstinbetriebnahme durch einen
Sachverständigen. Diese Prüfung muss durch den
Betreiber veranlasst werden. (gemäß BetrSichV §§17
Nr. 25 (Betriebssicherheitsverordnung)
Achtung! Für den Einbau in automatische Anlagen,
sind geeignete Alarm bzw. Sicherheitseinrichtungen
für den Fall eines Stromausfalls oder einer Fehlfunkti-
on oder evtl. Ausfall des Kompressors zu installieren.
(z.B. Fütterungsanlagen etc.)
Bewahren Sie unbenutzte Maschinen und Werk-
zeuge sicher an einem trockenen Ort, außerhalb der
Reichweite von Kindern auf.
Betrieb von Druckluft-Werkzeugen
Um einen einwandfreien und zuverlässigen Betrieb
von rotierenden und schlagenden Druckluftwerkeu-
gen wie zB. Schlagschrauber, Tacker oder Nagler usw
zu gewährleisten, muss die Druckluft zwingend über
einen Öler oder eine Wartungseinheit gefiltert bzw
mit Öl versorgt werden.
Zum Lackieren sollte in jedem Fall ein Filterwasserab-
scheider verwendet werden.
Zur Auswahl von geeigneten Druckluftwerkzeugen
ist unbedingt der Luftverbrauch des Werkzeugs
und die effektive Liefermenge des Kompressors zu
beachten.
( Druckluft-Werkzeuge und Zubehör finden sie unter
www.guede.com )
Betrieb bei niedrigeren
Temperaturen
Bei niedrigen Temperaturen unter 5° C kann es zu An-
laufschwierigkeiten kommen, die sich lediglich durch
Brummen des Elektromotors bemerkbar machen. In
diesem Fall muss das Gerät sofort wieder abgeschal-
tet werden und in einer wärmeren Umgebung ein
Ölwechsel ( 5W30 ) vorgenommen werden.
Anforderungen an den Bediener
Der Bediener muss vor Gebrauch des Gerätes
aufmerksam die Bedienungsanleitung gelesen und
verstanden haben.
Qualifikation: Außer einer ausführlichen Einweisung
durch eine sachkundige Person ist keine spezielle
Qualifikation für den Gebrauch des Gerätes notwen-
dig.
Mindestalter: Das Gerät darf nur von Personen
betrieben werden, die das 16. Lebensjahr vollendet
haben. Eine Ausnahme stellt die Benutzung als
Jugendlicher dar, wenn die Benutzung im Zuge einer
Berufsausbildung zur Erreichung der Fertigkeit unter
Aufsicht eines Ausbilders erfolgt.
Schulung: Die Benutzung des Gerätes bedarf ledig-
lich einer entsprechenden Unterweisung durch eine
Sachkundige Person bzw. die Bedienungsanleitung.
Eine spezielle Schulung ist nicht notwendig.
Verhalten im Notfall
Leiten Sie die der Verletzung entsprechend not-
wendigen Erste Hilfe Maßnahmen ein und fordern
Sie schnellst möglich qualifizierte ärztliche Hilfe an.
Bewahren Sie den Verletzten vor weiteren Schädi-
gungen und stellen Sie diesen ruhig. Für einen even-
tuell eintretenden Unfall sollte immer ein Verbands-
kasten nach DIN 13164 am Arbeitsplatz griffbereit
vorhanden sein. Dem Verbandskasten entnommenes
Material ist sofort wieder aufzufüllen.
Wenn Sie Hilfe anfordern, machen Sie folgende
Angaben:
1. Ort des Unfalls
2. Art des Unfalls
3. Zahl der Verletzten
4. Art der Verletzungen
Entsorgung
Die Entsorgungshinweise ergeben sich aus den Pik-
togrammen die auf dem Gerät bzw. der Verpackung
aufgebracht sind. Eine Beschreibung der einzelnen
Bedeutungen finden Sie im Kapitel „Kennzeichnung".
Entsorgung der Transportverpackung
Die Verpackung schützt das Gerät vor Transportschä-
den. Die Verpackungsmaterialien sind in der Regel
nach umweltverträglichen und entsorgungstech-
nischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb
recycelbar. Das Rückführen der Verpackung in den
Materialkreislauf spart Rohstoffe und verringert das
Abfallaufkommen. Verpackungsteile (z.B. Folien,
Styropor®) können für Kinder gefährlich sein.
Es besteht Erstickungsgefahr!
Bewahren Sie Verpackungsteile außerhalb der
Reichweite von Kindern auf und entsorgen Sie sie so
schnell wie möglich.
DEUTSCH
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