Hinweis:
verwendet werden und der Wasserdruck sollte für dieses
sicherzustellen, dass das Kühlwasser vollständig aus der
Kühlkammer entleert ist.
Die Kühlung mit Leitungswasser ist in der Regel ausrei-
chend bei Substanzen, die sich durch den Mahlvorgang
erwärmen und dadurch schmieren oder bei denen Öle he-
rausgeschlagen werden.
Speziell beim Mahlen ölhaltiger Proben und ähnlicher Mate-
rialien darf die Mahlkammer nur zur Hälfte gefüllt werden.
Hinweis: Im Mahlgut enthaltene Feuchtigkeit kann auf-
grund der ansteigenden Materialtemperatur verdampfen.
Die verdampfte Feuchtigkeit kondensiert dann und fließt
über die Ablassöffnung an der Geräteunterseite ab.
Dadurch wird die Beschädigung des Motors durch Feuch-
tigkeit verhindert.
Falls eine stärkere Kühlung erforderlich ist, sollte das Mahl-
gut vor dem Eingeben in die Mahlkammer gekühlt werden.
Während des Mahlvorgangs kann auch Mahlstaub aus
dieser Ablassöffnung austreten.
Arbeiten mit Kühlmitteln – Trockeneis-Kühlung (CO
Beachten Sie die Sicherheitshinweise.
Infolge der Zerkleinerung kommt es zu einer Erwärmung
des Mahlgutes. Dies kann im Einzelfall unerwünscht sein, da
sich das Mahlgut durch die Erwärmung verändern kann (z.B.
von flüchtigen Bestandteilen, ...).
Mahlgüter, die zäh sind oder einen hohen Fettanteil haben,
lassen sich unter Umständen nur durch eine Versprödung
mittels Trockeneis mahlen.
In der A10 basic sind folgende Kühlverfahren möglich:
Zunächst das Aufgabegut in den Mahlbecher geben und
dann zerstoßenes Trockeneis dazugeben.
Das Trockeneis gut mit dem Mahlgut durchmischen.
Den Kammerdeckel erst aufsetzen, wenn das Trockeneis
vollständig verdampft ist, da sich sonst ein hoher Druck in
der Mahlkammer aufbauen kann.
Beachten Sie, dass sich das Mahlgut durch die Zerkleine-
rung wieder recht schnell erwärmt (das Mahlgut kann nach
einer Mahldauer von ca. 10 Sekunden wieder Raumtempe-
ratur haben). Falls das Zerkleinerungsergebnis bei einmaliger
Kühlung nicht ausreicht, muss der Vorgang gegebenenfalls
mehrmals wiederholt werden.
Ablassöffnung
Fig. 5
):
2
7