Nordpeis Q-23FL Manuel D'installation page 31

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Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem
Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist für
ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
Anforderungen im Hinblick auf den Schutz des
Gebäudes
Von der Feuerraumöfnung bzw. - sofern fest eingebaut
- von der raumseitigen Vorderkante des Feuerbocks
nach vorn und nach den Seiten gemessen, müssen
Fußböden aus brennbaren Baustofen bis zu folgen
den Abständen durch einen ausreichenden dicken
Belag aus nichtbrennbaren Baustofen geschützt ‚
sein:
- nach vorn entsprechend der Höhe des
Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks über dem
Fußboden zuzüglich 30 cm, jedoch mindestens 50
cm,
- nach den Seiten entsprechend der Höhe des
Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks über dem
Fußboden zuzüglich 20 cm, jedoch mindestens 30 cm.
Bauteile aus brennbaren Baustofen oder
brennbaren Bestandteilen und Einbaumöbeln au-
ßerhalb des Strahlungsbereiches der Feuerstätte.
Von den Außenlächen der Verkleidung der Feuerstätte
müssen mindestens 5 cm Abstand zu Bauteilen aus
brennbaren Baustofen oder brennbaren
Bestandteilen und zu Einbaumöbeln eingehalten
werden. Der Zwischenraum muß der Luftströmung so
ofen stehen, daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Bauteile, die nur kleine Flächen der Verkleidung der
Feuerstätte verdecken wie Fußböden, stumpf
angestoßene Wandverkleidungen und
Dämmschichten auf Decken und Wänden, dürfen ohne
Abstand an die Verkleidung herangeführt werden.
Breitere streifenförmige Bauteile aus brennbaren
Baustofen wie Zierbalken sind vor der Verkleidung der
Feuerstätte im Abstand von 1 cm zulässig, wenn die
Bauteile nicht Bestandteil des Gebäudes sind und die
Zwischenräume der Luftströmung so ofen stehen, daß
Wärmestau nicht entstehen kann.
Die Feuerstätten sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine Bauteile mit
brennbaren Baustofen, keine derartigen
Verkleidungen und keine Einbaumöbel beinden.
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die Feuerstätten sind so aufzustellen, daß sich seitlich
der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb eines Ab-
standes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50 cm über
den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile aus Beton
oder Stahlbeton beinden.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück beindet sich in
der Decke des Heizeinsatzes. Der Anschluß an den
Schornstein erfolgt mit einem 90°- oder 45°-
Bogen, wobei der 45°-Anschluß wegen des
geringeren Strömungswiderstandes zu bevorzugen ist.
Der Anschluß an den Schornstein sollte mit einem
eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Mehrfachbelegung von Schornsteinen
Bei Kamineinsätzen mit selbstschließenden
Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits mit
anderen Öfen und Herden belegten Schornstein
möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. DIN
EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2, dem nicht
widerspricht.
Kamineinsätze mit selbstschließenden Feuerraumtüren
müssen – außer beim Anzünden, beim Nachfüllen von
Brennstof und der Entaschung – unbedingt mit
geschlossenem Feuerraum betrieben werden, da
es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den
Schornstein angeschlossener Feuerstätten und zu
einem Austritt von Heizgasen kommen kann.
Kamineinsätze ohne selbstschließende
Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Für die Schorn-
steinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN
13384-2 anzuwenden.
Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch
Austrocknen von Schutzfarbe eine
Geruchsbelästigung entsteht, die nach kurzer
Betriebsdauer beendet ist. Während des
Anheizens sollte der Aufstellraum gut belüftet werden.
Ein schnelles Durchlaufen der
Anheizphase ist wichtig, da bei Bedienungsfehlern
höhere Emissionswerte auftreten können. Sobald das
Anzündmaterial gut angebrannt ist, wird weiterer
Brennstof aufgelegt. Verwenden Sie zum Anzünden nie
Spiritus, Benzin oder andere brennbare
Flüssigkeiten. Das Anfeuern sollte immer mit etwas
Papier, Kleinholz und in kleinerer Menge Brennstof
erfolgen. In der Anheizphase führen Sie dem Ofen
sowohl Primär- als auch Sekundärluft zu.
Anschließend wird die Primärluft geschlossen und der
Abbrand über die Sekundärluft gesteuert. Lassen Sie
den Ofen während dieser Anbrennphase nicht
unbeaufsichtigt.
Zulässige Brennstofe
Es darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet
werden. Die Verfeuerung von Abfällen und
insbesondere Kunststof ist laut
Bundesimmissionsschutzgesetz verboten.
Darüber hinaus schadet dies der Feuerstätte und dem
Schornstein. Lufttrockenes Scheitholz mit maximal
20 % Wasser wird durch eine mindestens einjährige
(Weichholz) bzw. zweijährige Trockenzeit (Hartholz)
erreicht. Holz ist kein Dauerbrand-Brennstof, so dass
ein Durchheizen der Feuerstätte mit Holz über Nacht
nicht möglich ist.
Heizen in der Übergangszeit
In der Übergangszeit, d. h. bei höheren
Außentemperaturen, kann es bei plötzlichem
Temperaturanstieg zu Störungen des
DE
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