6. KAMINANSCHLUSS
Bei Herden mit selbstschließenden Feuerraumtüren (Typ 1) ist ein Anschluss an einen bereits mit anderen Öfen oder
Feuerstätten belegten Schornstein möglich, sofern die Rauchfangbemessung gem. DIN 4705, Teil 3, dem nicht
widerspricht.
Aus Sicherheitsgründen müssen die Herde mit selbstschließender Tür - außer beim Nachfüllen von Brennstoff und
der eventuellen Entfernung der Asche - unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden.
Die Herde ohne selbstschließende Türen (Typ 2) müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen werden. Der
Betrieb mit offener Tür ist nur unter Aufsicht statthaft.
Das Anschlussrohr zum Rauchfang muss möglichst kurz, geradlinig und hermetisch dicht sein.
Die Verbindung muss mit stabilen und robusten Rohren erfolgen (wir empfehlen Ihnen eine Stärke von 2 mm) und
hermetisch am Rauchfang befestigt werden. Der Innendurchmesser des Verbindungsrohres muss dem
Außendurchmesser des Rauchabzugsstutzens des Herdes entsprechen ( DIN 1298 ).
ACHTUNG: Falls der Anschluss besondere Verbunde von brennbarem Material durchquert, müssen sämtlichen
brennbaren Stoffe im Umkreis von 20 cm um das Rohr durch feuerfestes und hitzebeständiges Material
ersetzt werden.
Es ist äußerst wichtig, dass am Aufstellort des Ofens eine ausreichende Luftmenge zugeführt wird (siehe Abschnitt
7). WICHTIG: Das ungebrauchte Loch soll mit dem entsprechenden Verschluss gedeckt werden.
Die Depression am Schornstein sollte 12 Pa (=1,2 mm Wassersäule) betragen. Die Messung muss immer bei
warmem Herd erfolgen (Nominalheizleistung). Wenn die Depression 17 PA (1,7 mm Wassersäule) übersteigt, muss
sie durch die Installation eines zusätzlichen Zugreglers (Drosselklappe) am Abzugsrohr oder im Schornstein
verringert werden.
Aus Sicherheitsgründen müssen die Herde mit nicht selbstschließender Tür - außer beim Nachfüllen von Brennstoff -
unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden.
Der Feuerraum muss beim Betrieb oder Abkühlzeiten geschlossen bleiben
7. LUFTZUSTROM IN DEN AUFSTELLRAUM BEI DER VERBRENNUNG
Da Holzherde die Verbrennungsluft aus dem Raum, in dem sie installiert sind, entnehmen, ist es äußerst wichtig,
dass in diesen Raum eine ausreichende Luftmenge eintritt. Bei hermetisch dichten Fenstern und Türen (z.B. bei
Häusern, die nach dem Kriterium der Energieersparnis gebaut sind) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nicht
mehr gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des Herdes und damit Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit
beeinträchtigt wird. Daher muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr durch den Einbau eines Lufteintritts von außen in
der Nähe des Kaminofens oder durch Verlegung einer nach außen oder in einen nahen, belüfteten Raum -
ausgenommen Heizungskeller oder Garage (verboten) - führenden Leitung gesorgt werden.
Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen mindesten Durchmesser von 120 mm haben. Es darf eine Länge von
höchstens 4 m haben und nicht mehr als 3 Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt nach außen
angeschlossen wird, muss es über einen entsprechenden Windschutz verfügen.
Der Eintritt von Verbrennungsluft in den Aufstellort darf während des Betriebs des Ofens nicht verschlossen werden.
Es ist unbedingt notwendig, dass den Räumen, in denen Öfen mit natürlichem Zug des Schornsteins betrieben
werden, soviel Luft zugeführt wird, wie für die Verbrennung notwendig ist, d. h. bis zu 20 m³/h. Die natürliche
Luftumwälzung muss durch einige feste Öffnungen nach außen gewährleistet sein. Die Größe der erforderlichen
Luftöffnungen ist durch die entsprechenden Vorschriften festgelegt. Bitten Sie einen Schornsteinfeger Ihres
Vertrauens um Informationen. Die Öffnungen sollten mit Gittern geschützt werden und dürfen nie verstopft sein.
Eine im gleichen oder angrenzenden Raum installierte Dunstabzughaube (Abluft) kann bei ungenügender
Frischluftzuführung die Funktion Ihres Ofens erheblich beeinflussen (Tiefdruck und Rauchausgang aus dem Gerät).
Es ist daher nötig, dass eine größere Luftmenge gewährt wird. Der Unterdruck einer Abzugshaube, kann - im
schlimmsten Falle- die Rauchentwicklungen verschlucken, mit schweren Folgen für den Ofenbetreiber.
8. ZULÄSSIGE / UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Die zulässigen Brennstoffe sind Holzscheite. Es dürfen nur trockene Holzscheite (Wassergehalt 20%) verwendet
werden. Es dürfen höchsten zwei bis drei Holzscheite bzw. eine Lage Braunkohlebrikett (vier bis fünf Stück) eingelegt
werden (vgl. Kap. 1). Die Holzstücke sollten eine Länge von etwa 30 cm und einen Umfang von 30 - 35 cm haben.
Brennholz mit maximal 20% Wasser erhält man durch eine mindestens einjährige (Weichholz) bzw. zweijährige
(Hartholz) Trocknung in einem trockenen und belüfteten Raum (z.B. unter einem Regendach). Feuchtes Holz macht
das Anfeuern schwieriger, da eine größere Energiemenge notwendig ist, um das vorhandene Wasser verdunsten zu
lassen.
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CLASSICA 350 – 450
1590001
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