3.2 Aufstellung des Dauerbrandofens
Bei der Aufstellung müssen die Brandschutz-
regeln nach FeuVo (Mindestabstände; siehe
Abb. 2) eingehalten werden.
FeuVo („Verordnung über Feuerungsanlagen
und Brennstofflagerung", kurz: Feuerungsver-
ordnung) ist die rechtliche Grundlage für das
Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanla-
gen.
Abb. 2
Nicht zu unterschreitende
Minimalabstände:
A: 80 cm im Strahlungsbereich der Scheibe
B1: 20 cm Wandabstand hinten
B2: 20 cm Wandabstand seitlich
C: 30 cm Bodenschutz seitl. d. Füllöffnung
D: 50 cm Bodenschutz vor der Füllöffnung
Hintere (B1) und seitliche (B2) Mindestabstän-
de sind auch auf dem Typenschild Ihres Ofens
angegeben.
Achtung!
Beachten Sie in jedem Fall
zu Ihrer eigenen Sicherheit
die erforderlichen Mindest-
abstände zu Aufstellwänden,
brennbaren Einrichtungsge-
genständen und zum Schutz
des Fußbodens!
Hinweis:
Entnehmen Sie vor dem
ersten Anheizen bitte alle
Dokumente und Zubehörteile
aus dem Feuerraum und dem
Aschekasten.
Entfernen Sie alle Aufkleber
rückstandsfrei von der Sicht-
scheibe.
Achtung!
Vergewissern Sie sich vor
dem Aufstellen, dass der
Fußboden (Aufstellfläche)
ausreichend tragfähig ist.
Verwenden Sie ggf. eine ge-
eignete Tragplatte zur Last-
verteilung !
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