2.2. Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Sicherheitshinweise für den Verwenderbetrieb und/oder das Bedienpersonal:
• Es ist jegliche Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicherheit an der Maschine beeinträchtigt.
• Der Bediener hat dafür zu sorgen, dass nur autorisierten Personen mit bzw. an der Maschine arbeiten.
• Der Bediener ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Teile wie z.B. Schutzvorrichtungen vor der Inbetriebnahme zu
kontrollieren und bei Mängel diese vor Inbetriebnahme beheben zu lassen.
• Es dürfen grundsätzlich keine Schutzvorrichtungen demontiert oder außer Betrieb gesetzt werden (bereits hier ist
schon auf drohende schwere Verletzungen hinzuweisen).
• Ist die Demontage einer Schutzvorrichtung bei einer Reparatur notwendig, so hat nach Abschluss der Reparatur-
arbeiten die Remontage der Schutzvorrichtungen zu erfolgen.
• Bei allen Arbeiten nie ins Maschineninnere greifen! Verletzungsgefahr!!
• Halten Sie alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an/auf der Maschine vollständig in lesbarem Zustand und erneuern
Sie diese gegebenenfalls.
• Wartungs - und Inspektionsarbeiten bzw. Reparaturen dürfen nur im ausgeschalteten Zustand der Maschine und nur
von geschultem Personal durchgeführt werden.
• Vor Beginn von Arbeiten an der Maschine muss diese von der Stromversorgung getrennt werden. Bei Störungen ist
zuerst der Netzstecker zu ziehen. Die Störungsbeseitigung darf nur durch autorisiertes Personal erfolgen.
• Personen dürfen sich nicht mit offener Kleidung bzw. mit offenen langen Haaren der Maschine nähern.
- VERLETZUNGSGEFAHR !
• Die Länge der Schwanzhaare der Rinder darf 5cm nicht überschreiten!! Verletzungsgefahr!!
• Vor der Inbetriebnahme und dem Betreiben der Maschine ist diese Betriebsanleitung genau zu lesen und zu beachten.
• Das Betreiben der Maschine ist nur mit Geräten und Ersatzteilen gestattet, die im Lieferumfang enthalten bzw. in der
Ersatz- und Verschleißteilliste aufgeführt sind.
• Die allgemein gültigen sowie die örtlichen Regelungen zu Unfallverhütung und Umweltschutz sind zu beachten.
Sicherheitswidrige Arbeitsweise ist zu unterlassen.
• Die Maschine darf nur in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand benutzt werden.
Eine Nichtbeachtung einzeln angeführter Punkte der Betriebsanleitung kann Personen- und Sachschäden verursachen,
wofür vom Hersteller keine Haftung übernommen wird.
2.3. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
• Dieses Gerät darf nur zur trockenen Säuberung von weiblichen Rindern in Laufställen eingesetzt werden. Dazu
gehören Rinder/Kühe mit eng anliegenden Halsbändern und kurz gehaltenen Schwanzhaaren. (<5cm)
• Die in dieser Betriebsanleitung angegebenen Vorschriften sind zu beachten. Eine Verwendung des Gerätes in anderen
Bereichen gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Personen- und/oder Sachschäden wird vom
Hersteller keine Haftung übernommen.
• Nur Original Ersatz- und Zubehörteile gewährleisten eine einwandfreie und sichere Funktion der Maschine. Für
Schäden, die aus der Verwendung fremder Bauteile resultieren, wird keine Haftung übernommen.
• Für Schäden die aus einem eigenmächtigem Umbau der Maschine resultieren wird keine Haftung übernommen
• Bezüglich der Garantie gilt als bestimmungsgemäßer Gebrauch, wenn eine Maschine mit max. 60 Tieren betrieben
wird.
• Die Kuhputzmaschine kann durch einen Aufsprungbügel vor brünstigen Rindern geschützt werden
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