2.2
ABMESSUNGEN
503
÷
278
300
225
216
2.3
ARBEITSFELD
Der Arbeitsfeld ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Norm EN 676 festgelegt (bis 3,4 zum - 0,2 mbar).
Der Brenner ist nach den von Norm EN 746-2 für das ganze ausgerüstete Gerät vorgesehenen Genehmi-
gungsbedingungen für einen Betrieb mit Brennkammer auf Unterdruck (bis zu - 2 mbar) anwendbar.
4,0
3,2
2,4
1,6
0,8
0
-0,4
-1,2
-2,0
150
170
D4458
130.000
HEIZKESSEL
Das Arbeitsfeld wurde an einem Heizkessel, gemäß der Norm EN 676, ermittelt.
HANDELSÜBLICHE HEIZKESSEL
Die Vereinigung von Brenner und Wärmeerzeuger gibt keine Probleme, falls Heizkessel und Brennkam-
merabmessungen jenen von Norm EN 676 vorgesehenen ähneln. Wird der Brenner dagegen mit einem
handelsüblichen Heizkessel vereint und die Brennkammerabmessungen sind entschieden kleiner als jene
von Norm EN 676 angegeben, so müssen die Hersteller zu Rate gezogen werden.
3152
÷
203
150
EN 676
EN 746-2
190
210
230
170.000
210.000
300
150
D6340
250
270
290
250.000
4
D
218
170
200
310
330
350
kW
290.000
kcal/h
Brennerleistung