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2.4 Sicherheitshinweise für den Betreiber
Die bestehenden Vorschriften zur Unfallverhütung sind zu beachten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen. Weisungen lokaler oder
genereller Vorschriften [z.B. IEC, VDE usw.] und der örtlichen Energieversorgungsunter-
nehmen sind zu beachten.
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (einschließlich Kinder) mit einge-
schränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung
und / oder mangels Wissen benutzt zu werden, es sei denn, sie werden durch eine für ihre
Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr Anweisungen, wie das
Gerät zu benutzen ist.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht mit dem Gerät
spielen.
2.5 Sicherheitshinweise für Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Inspektions- und Montagearbeiten von autori-
siertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes
Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat.
Die Arbeiten an dem Produkt / der Anlage dürfen nur im Stillstand durchgeführt werden.
Die in der Einbau- und Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen
des Produktes / der Anlage muss unbedingt eingehalten werden.
2.6 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Veränderungen des Produktes sind nur nach Absprache mit dem Hersteller zulässig. Origi-
nalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwen-
dung anderer Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.7 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit des gelieferten Produktes ist nur bei bestimmungsgemäßer Ver-
wendung entsprechend Abschnitt 4 der Betriebsanleitung gewährleistet. Die im Katalog /
Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall unter- bzw. überschritten
werden.
3 Transport und Zwischenlagerung
Anlage und Einzelkomponenten werden auf einer Palette ausgeliefert.
Sofort nach Erhalt des Produkts:
• Produkt auf Transportschäden überprüfen,
• Bei Transportschäden die notwendigen Schritte innerhalb der entsprechenden Fristen
beim Spediteur einleiten.
VORSICHT! Gefahr von Sachschäden!
Unsachgemäßer Transport und unsachgemäße Zwischenlagerung können zu Sachschä-
den am Produkt führen.
• Produkt nur auf der Palette und nur mit zugelassenen Lastaufnahmemitteln transpor-
tieren.
• Beim Transport auf Standsicherheit und mechanische Beschädigung achten.
• Produkt bis zur Installation trocken, und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt
auf der Palette lagern.
4 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Abwasser-Hebeanlage DrainLift M2 / 8 ist gemäß EN 12050-1 eine automatisch arbei-
tende Abwasser-Hebeanlage zum Sammeln und Fördern von fäkalienfreiem und fäkalien-
haltigem Abwasser zur rückstausicheren Entwässerung aus Ablaufstellen in Gebäuden und
Grundstücken unterhalb der Rückstauebene.
Eingeleitet werden darf Abwasser aus dem häuslichen Bereich entsprechend EN 12056-1.
Gemäß DIN 1986-3 [in Deutschland] dürfen keine explosiven und schädlichen Stoffe ein-
geleitet werden, wie feste Stoffe, Schutt, Asche, Müll, Glas, Sand, Gips, Zement, Kalk, Mör-
tel, Faserstoffe, Textilien, Papierhandtücher, Windeln, Pappe, grobes Papier, Kunstharze,
Teer, Küchenabfälle, Fette, Öle, Abfälle aus Schlachtung, Tierkörperbeseitigung und Tier-
haltung (Gülle...), giftige, aggressive und korrosive Stoffe wie Schwermetalle, Biozide,
Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen, Salze, Reinigungs-, Desinfektions-, Spül- und
Waschmittel in überdosierten Mengen und solche mit unverhältnismäßig großer Schaum-
bildung, Schwimmbadwasser.
Sollte fetthaltiges Abwasser anfallen, ist ein Fettabscheider vorzusehen.
Nach EN 12056-1 darf kein Abwasser aus Entwässerungsgegenständen eingeleitet wer-
WILO SE 02/2011