Funktionen und Anzeigen
Der Signalgeber wurden so konzipiert, dass Änderungen erkannt werden, die
mindestens 400 ms andauern (EN50131-1 Kapitel 8.9.1 und EN50131-3 Kapitel 8.9
Gefahr
und Anhang B).
Einbruch-, Überfall oder Sabotagesignale müssen mindestens 400ms andauern.
Der Signalgeber wurden so konzipiert, dass Änderungen von Störungszuständen
(Störungssignale) erkannt werden, die mindestens 10 s andauern (EN50131-1
Kapitel 8.9.1 und EN50131-3 Kapitel 8.9 und Anhang B).
Zeitbedingungen
Der Signalgeber wurde so konzipiert, dass Änderungen erkannt werden, die mindestens 400 ms
andauern (EN50131-1 Kapitel 8.9.1 und EN50131-3 Kapitel 8.9 und Anhang B).
Einbruch-, Überfall oder Sabotagesignale müssen mindestens 400ms andauern.
Der Signalgeber wurde so konzipiert, dass Änderungen von Störungszuständen (Störungssignale)
erkannt werden, die mindestens 10 s andauern (EN50131-1 Kapitel 8.9.1 und EN50131-3 Kapitel
8.9 und Anhang B).
Werkseinstellung
Wenn der Signalgeber erneut in eine Zentrale eingelernt wird, verwirft er alle vorigen
Verknüpfungen. Es wird somit eine Werkseinstellung beim Signalgeber bewirkt.
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