Grundsätzliche Anforderungen - Nordpeis Q-23FL Manuel D'installation

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Benutzung kleinere Mengen von Holz drinnen, damit
die Feuchtigkeit an der Oberfläche des Holzes
verdunsten kann.
Befeuern
Wenn zu wenig Verbrennungsluft zugeführt wird, kann
das Glas verrußen. Deshalb ist es wichtig, gleich nach
dem Beladen Luft zuzuführen; das schafft kräftige
Flammen in der Brennkammer und es verbrennen
auch die Gase. Öffnen Sie das Sekundärluftventil /
Regler für die Verbrennungsluft und lehnen Sie die
Feuerraumtür nur leicht an, so daß die Flammen gut
greifen können.
Warnung!
Beim Betrieb muss stets eine ausreichende Verbren-
nungsluftmenge sichergestellt werden. Wenn das Gerät
über ein Zuluftkit an eine externe Zuluft angeschlossen
ist, erfüllt dieser die Vorgabe. Andernfalls müssen
Lüftungsöffnungen geöffnet oder ein Fenster geöffnet
bzw. angekippt werden.
Beachten Sie, daß eine zu hohe Luftzufuhr bei
geschlossener Feuerraumtür Ihr Gerät auf extreme
Temperaturen aufheizen kann und ein
unkontrollierbares Feuer hervorruft. Deshalb sollen
Sie nie die Brennkammer ganz mit Holz anfüllen.
Das Feuer sollte mit einer geringen Holzmenge gleich-
mäßig brennen. Zu viele Holzscheite auf dem heißen
Glutbett können eine unzureichende Verbrennungsluft-
zufuhr bewirken und die Gase werden unverbrannt
abgegeben.. Daher ist die Luftzufuhr nach dem Hinzu-
fügen von Holzscheiten zwingend zu erhöhen.
Ihr Nordpeis-Gerät ist nur für Verbrennung von
Schnittholz konstruiert und zugelassen.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können
irreparable Schäden verursacht werden, die von der
Garantie nicht gedeckt werden.
Achtung: Es ist verboten, imprägniertes oder
lackiertes Holz, Plastik, Furnier, Spanplatten,
Milchkartons und jede Art von Abfall in Ihrem Gerät
zu verbrennen. Diese Materialien entfachen bei
der Verbrennung giftige, ätzende Gase wie Dioxin,
die Ihnen, der Umwelt und Ihrem Gerät schaden.
9. Grundsätzliche Anforderungen
Verbrennungsluft
Wenn Kamineinsätze/-kassetten raumluftabhängige
Feuerstätten sind, die Ihre Verbrennungsluft aus dem
Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber für
ausreichende Verbrennungsluft sorgen. Bei
abgedichteten Fenstern und Türen (z. B. in
Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es sein,
dass die Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist,
wodurch das Zugverhalten des Raumheizers beein-
trächtigt werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und
unter Umständen Ihre Sicherheit beeinträchtigen. Ggf.
muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr, z. B. durch
den Einbau einer Luftklappe in der Nähe
des Kamineinsatzes oder Verlegung einer
Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen gut
belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller),
gesorgt werden. Insbesondere muss sichergestellt
bleiben, dass Verbrennungsluftleitungen während des
Betriebes der Feuerstätte offen sind.
Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten
im selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind,
können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz
geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit
keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Verbrennungsluftleitungen
Für die brandschutztechnischen Anforderungen an die
Verbrennungsluftleitungen sind die Vorschriften der
jeweiligen Landesbauordnung maßgebend.
Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr als
2 Vollgeschossen und Verbrennungsluftleitungen, die
Brandwände überbrücken, sind so herzustellen, daß
Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können.
Absperrung für die Verbrennungsluftleitung
Die Verbrennungsluftleitung muß unmittelbar am
offenen Kamin eine Absperrvorrichtung haben, die
Stellung des Absperrventils muß erkennbar sein.
Befinden sich andere Feuerstätten in den
Aufstellräumen oder in Räumen, die mit
Aufstellräumen in Verbindung stehen, müssen
besondere Sicherheitseinrichtungen die
vollständige Offenstellung der Absperrvorrichtung
sicherstellen, solange die Absperrvorrichtung nach
Abschnitt B oder die Feuerraumöffnung durch
Feuerraumtüren, Jalousien oder dergleichen Bauteile
nicht vollständig geschlossen ist.
Aufstellung und Verbrennungsluftversorgung
Die offenen Kamine dürfen nur in Räumen und an
Stellen aufgestellt werden, bei denen nach Lage,
baulichen Umständen und Nutzungsart Gefahren nicht
entstehen. Insbesondere muß den
Aufstellungsräumen genügend Verbrennungsluft
zuströmen. Die Grundfläche des Aufstellraumes muß
so gestaltet und so groß sein, daß die offenen Kamine
ordnungsgemäß betrieben werden können.
Offene Kamine dürfen nicht aufgestellt werden
- in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit
nicht mehr als zwei Wohnungen,
- in allgemein zugänglichen Fluren oder
- in Räumen, in denen leicht entzündliche oder
explosionsfähige Stoffe oder Gemische in solcher
Menge verarbeitet, gelagert oder hergestellt werden,
daß durch die Entzündung oder Explosion Gefahren
entstehen.
Offene Kamine dürfen nicht in Räumen oder
Wohnungen errichtet werden, die durch
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