Nordpeis Q-23FL Manuel D'installation page 9

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Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
Holzbalken
Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich des
Kamineinsatzes angebracht werden. Holzbalken über
offenen Kaminen müssen mit einem Mindestabstand
von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung
mit Wärmebrücken ist nicht statthaft.
Dämmschichten
Dämmschichten sind zu erreichten aus
Steinfaserplatten der Klasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1
mit einer Anwendungsgrenztemperatur von
mindestens 700 °C bei Prüfung nach DIN 52 271 und
einer Rohdichte von mehr als 80 kg/m³ anzubringen.
Die Mindeststärke beträgt 100 mm. Sofern diese
Platten nicht von Wänden, Verkleidungen oder
angrenzenden Platten allseitig gehalten werden, sind
sie im Abstand von etwa 30 cm zu befestigen. Soweit
die Dämmschichten nicht bis an die seitliche
Verkleidung oder Anbauwand der offenen Kamine rei-
chen, sind sie mindestens 10 cm über die
Außenseite von Dämmschichten auf den
Feuerraumwänden hinauszuführen.
Das Dämmmaterial muss mit der
entsprechenden Dämmstoffkennziffer gem.
AGI-Q 132 gekennzeichnet sein, wie z. B. für
Rockwool Steinfaser-Brandschutzplatte RPB-12 die
Kennziffer 12.07.21.75.11.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich in
der Decke des Heizeinsatzes. Der Anschluß an den
Schornstein erfolgt mit einem 90°- oder 45°-
Bogen, wobei der 45°-Anschluß wegen des
geringeren Strömungswiderstandes zu bevorzugen ist.
Der Anschluß an den Schornstein sollte mit einem
eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus
Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren aus
mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN 1623,
DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden
Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb der
Verkleidung des offenen Kamins müssen mit
mindestens 3 cm dicken formbeständigen,
nichtbrennbaren Dämmstoffen der Klasse A 1 nach DIN
4102 Teil 2, wie im Abschnitt Dämmschichten
beschrieben, ummantelt werden; an die Stelle des
Maßes 3 cm muß das Maß 6 cm eingehalten werden,
wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall
besteht. Dies gilt nicht, soweit das Verbindungsstück
zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt ist.
Verbindungsstücke aus austenitischen,
nichtrostenden Stählen müssen mindestens 1 cm dick
sein. Anmerkung: Anforderungen an das
Verbindungsstück nach DIN 18 160 Teil 2.
Warmluftführung
Die Aluflexrohre zur Führung der Warmluft müssen mit
Stahlbandschellen an den Warmluftstutzen und Gittern
befestigt und mit 40 mm starken
Mineralwollfasermatten isoliert werden.
Bezeichnungen von Kamineinsätzen und
Kaminkassetten
Bei Kamineinsätzen/-kassetten mit
selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein Anschluss
an einen bereits mit anderen Öfen und Herden
belegten Schornstein möglich, sofern die
Schornsteinbemessung gem. DIN EN 13384-1 bzw.
DIN EN 13384-2, dem nicht
widerspricht.
Kamineinsätze/-kassetten mit selbstschließenden
Feuerraumtüren müssen – außer beim Anzünden, beim
Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung –
unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben
werden, da es sonst zur Gefährdung anderer,
ebenfalls an den Schornstein angeschlossener
Feuerstätten und zu einem Austritt von Heizgasen
kommen kann.
Kamineinsätze/-kassetten ohne selbstschließende
Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb mit
offenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für
die Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw.
DIN EN 13384-2 anzuwenden. Der Kamineinsatz
Q-34AL ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch
Austrocknen von Schutzfarbe eine
Geruchsbelästigung entsteht, die nach kurzer
Betriebsdauer beendet ist. Während des
Anheizens sollte der Aufstellraum gut belüftet werden.
Ein schnelles Durchlaufen der
Anheizphase ist wichtig, da bei Bedienungsfehlern
höhere Emissionswerte auftreten können. Sobald das
Anzündmaterial gut angebrannt ist, wird weiterer
Brennstoff aufgelegt. Verwenden Sie zum Anzünden
nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare
Flüssigkeiten. Das Anfeuern sollte immer mit etwas
Papier, Kleinholz und in kleinerer Menge Brennstoff
erfolgen. In der Anheizphase führen Sie dem Ofen
sowohl Primär- als auch Sekundärluft zu.
Anschließend wird die Primärluft geschlossen und der
Abbrand über die Sekundärluft gesteuert. Lassen Sie
den Ofen während dieser Anbrennphase nicht
unbeaufsichtigt.
Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge von
50 cm und einem Durchmesser von 6-10 cm.
Es darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet
werden. Die Verfeuerung von Abfällen und
insbesondere Kunststoff ist laut
Bundesimmissionsschutzgesetz verboten.
Darüber hinaus schadet dies der Feuerstätte und dem
Schornstein. Lufttrockenes Scheitholz mit maximal
DE
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