Einleitung
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf dieses
PUKY Go-Cart. Sie haben hiermit ein Quali-
tätsprodukt erworben, das Ihnen sicherlich
große Freude bereiten wird. Diese Anleitung
enthält Informationen zum sicheren Betrieb
und zur Pflege. Lesen Sie diese sorgfältig, vor
der Inbetriebnahme durch und bewahren Sie
auf. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie
sich an Ihren Fachhändler oder nutzen Sie
unseren Internet-Kontakt: www.puky.de.
Verantwortung der Eltern
Unterweisen Sie Kinder und Jugendliche im
ordnungsgemäßen Umgang mit dem Fahr-
zeug.
Beaufsichtigen Sie sie und machen Sie sie auf
mögliche Gefahren aufmerksam.
Bei Verwendung des Go-Cart ist Vorsicht
geboten. Es erfordert durchaus Geschick um
Stürze oder Zusammenstöße zu vermeiden,
welche zu Beschädigung des Fahrzeugs, zur
Verletzung des Anwenders oder weiterer Per-
sonen führen können. Bedenken Sie auch,
dass durch das natürliche Bewegungsbedürf-
nis und das Temperament von Kindern und
Jugendlichen unvorhersehbare Situationen
und Gefahren auftreten können, die eine Ver-
antwortung seitens des Herstellers ausschlie-
ßen.
Bedienungsanleitung
Eignung
Das Go-Cart ist nur im geeigneten, gesicher-
ten Spielbereich und Schonraum (z.B. Spiel-
platz) zu gebrauchen. Dieses Fahrzeug ent-
spricht nicht der StVZO und darf nicht im Stra-
ßenverkehr eingesetzt werden. Die zugelasse-
ne Gesamtbelastung beträgt maximal 50 kg.
Benutzungshinweise
Es ist erforderlich, geschlossene Schuhe zu
tragen. Nicht mit loser Kleidung fahren, da
diese sonst durch die Hinterräder beschädigt
werden kann. Lange Schnürriemen können
sich in den Pedalen verfangen. Bei schneller
Rückwärtsfahrt kann der Go-Cart durch plötz-
liches Bremsen nach hinten kippen. Das
Go-Cart darf nicht in der Nähe von Treppen,
abschüssigem Gelände, Schwimmbecken und
anderen Gewässern gefahren werden. Trep-
pen im Umfeld sind so zu sichern, dass Kinder
sie auf keinen Fall mit dem Go-Cart hinauf-
oder hinunterfahren können.
Es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Schäden die durch unsachgemäße Beanspru-
chung, Gewalteinwirkung, ungenügende
Wartung oder durch normale Abnutzung
entstehen, sind von der Sachmängelhaftung
ausgeschlossen.
CE-Kennzeichnung
Das Go-Cart erfüllt die Anforderungen der
europäischen Richtlinie 2009/48/EG über die
Sicherheit von Spielzeug und trägt daher die
CE-Kennzeichnung.
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