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die Kochmulde positioniert oder fixiert
ist.
Sicherheitshinweise fur den Einbau der
Mulde
•
Bei den Einbaumöbeln müssen Furniere
oder
Kunststoffbeläge
hitzebeständigem Kleber (100 Grad C)
verarbeitet sein. Sind Kunststoffbeläge
oder
Kleber
temperaturbeständig, so kann sich der
Belag verformen oder lösen.
•
Die
Verwendung
Wandabschlußleisten aus Massivholz auf
Arbeitsplatten, hinter den Kochstellen ist
zulässig, sofern die Mindestabstände
eingehalten werden.
•
Unter der Gasmulde muß mit einem
Mindestabstand von 50 mm. ein nur mit
Werkzeug
Zwischenboden angebracht werden. Der
Zugang für den Fachmann muß möglich
sein.
•
Unterhalb der Kochmulde darf kein
Backofen eigebaut werden.
•
Bei Einbau direkt neben einem
Hochschrank ist ein Sicherheitsabstand
von mind. 50 mm einzuhalten. Die
Seitenfläche des Hochschranks ist mit
wärmefestem Material zu verkleiden.
•
Der Seitenabstand zu Hochschränken
sollte
aus
Erfordernissen jedoch mindestens 300
mm betragen.
•
Der Abstand zur Rückwand muß
mindestens 55 mm betragen, seitlich zur
Wand 80 mm.
•
Es ist dafür zu sorgen, daß wegen
Brandgefahr keine feuergefähr-lichen
oder leicht entzündbaren oder durch
Wärme verformbaren Gegenstände
direkt unter der Mulde angeordnet bzw.
gelegt werden.
•
Der
Unterbauschrank
Gasmulde muß falls sich bei raschem
Öffnen oder Schließen der Möbeltür die
Flamme der Gasbrenner unruhig verhält
oder erlischt, mit einer Rückwand
nicht
genügend
von
Holz-
herausnehmbarer
arbeitstechnischen
unter
der
versehen werden. Unterbauschrank und
Kochfeld sind dadurch lufttechnisch
getrennt.
•
Das Gerät entspricht dem Typ "Y".
Geräte dieses Typs dürfen nur einseitig
neben höheren Küchen-möbeln, Geräten
oder Wänden eingebaut werden.
mit