5. BEDIENUNGSANLEITUNG
5.1 VOR DER ERSTEN
BEFEUERUNG
Lieber Kunde, Sie sind nun durch ei-
nen unserer Fachhändler mit der Be-
feuerung Ihres Tonwerk-Speicherofens
eingewiesen worden.
In dieser Bedienungsanleitung möch-
ten wir die einzelnen Bedienschritte
nochmals festhalten, um Ihnen stets
einen mühelosen Umgang mit Ihrem
Tonwerk-Speicherofen zu ermöglichen.
Lesen Sie die Bedienungsanleitung
aufmerksam durch und bewahren Sie
diese sorgfältig auf. Haben Sie noch
Fragen, hilft Ihnen Ihr Fachhändler ger-
ne weiter.
5.3 WICHTIGE HINWEISE
5.3.1 V ORBEREITUNG
ZUM ANFEUERN
Günstig ist es, das Holz einige Tage vor
dem Anfeuern in einem warmen Raum
zu lagern.
5.3.2 A NWEISUNG ZUM
ERSTEN EINHEIZEN
DES TONWERK
SPEICHEROFENS
1. H eizen Sie beim ersten Mal Ihren
Ofen mit ca. dreiviertel der in der
Bedienungsanleitung vorgegebenen
Holzauflagemenge ein (ca. 4kg),
ohne nachzulegen.
2. W iederholen Sie diesen Vorgang ein
2. Mal frühestens nach ca. 8 – 10
Stunden, bevor Sie ihn nach weite-
ren 8 Stunden mit voller Holzladung
betreiben
5.3.3 A USTROCKNUNG
DES OFENROHRLACKS
Nachdem sie den Ofen gemäss 5.3.2
eingeheizt haben legen Sie auch mal
Brennholz nach, um eine vollständige
Austrocknung des Ofenrohrlacks zu
erreichen.
5.2 RUND UM DEN OFEN
Was ist was?
T-LINE eco
2
Verkleidung
Türgriff
Feuer-
raumtür
Sockelblech
5.3.4 TÜRARRETIERUNG
Die optionale Arretierung der selbstschliessenden Tür ermöglicht eine komfortable Be-
füllung und Wartung der Feuerung. Wird Ihr Ofen in einem Haus/einer Wohnung mit einer
Be- und Entlüftungsanlage eingesetzt, ist es erforderlich, dass die Tür jederzeit automa-
tisch schliessen kann. Der Einsatz der Türarretierung erfolgt in diesem Fall auf eigene
Gefahr. Bedienung: Achten Sie darauf, dass die arretierte Tür nicht zugedrückt wird, um
Schäden an der Mechanik zu vermeiden.
5
5.3.
DUNSTABZUG U ND LÜFTUNGSANLAGE
Raumluftabhängiger Betrieb: Dunstabzugshauben und Lüftungsanlagen können den
Betrieb Ihres Tonwerk-Speicherofens beeinflussen. Bitte achten Sie beim gemeinsamen
Betrieb auf ausreichende Zuluft. Beim Betrieb der Dunstabzugshaube und Lüftungsan-
lage können gefährliche Rauchgase vom Kaminofen in den Raum gesogen werden. Laut
Feuerverordnung ist der gemeinsame Betrieb nur in Verbindung einer Abluftsteuerung
erlaubt. Wird die Dunstabzughaube oder die Lüftungsanlage in Betrieb genommen,
muss ein Fenster im Raum geöffnet sein.
Raumluftunabhängiger Betrieb: Achten Sie auch beim raumluftunabhängigen Betrieb
der Feuerstätte auf eine ausreichende Raumbelüftung. Wird zum Nachlegen von Brenn-
holz die Feuerraumtür geöffnet, darf kein anhaltender Unterdruck im Raum sein.
5.3. 6 HEIZEN I N DER ÜBERGANGSZEIT UND BEI
ERSCHWERTEN BEDINGUNGEN
Bei feuchtem, nebligem Wetter, Außentemperaturen ab 15°C und in der Übergangszeit ist es
ratsam, vor dem Feuern ein „Lockfeuer" zu entzünden. Dies dient dazu, die kalte, schwere Luft,
die im Schornstein steht zu vertreiben und so die thermischen Voraussetzungen für einen op-
timalen Zug des Schornsteins zu schaffen. Dieses Lockfeuer wird in der Revisionsöffnung des
Schornsteins mit Papier solange entfacht, bis der Zug gewährleistet ist.
T-NEO eco
2
DUO-Konvektionsmodul
(bei T-NEO eco
Wärme-
s p eicher
Brennraum
Brennrost
Ascheschublade
Sockelblech
DUO)
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