Abweichend von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für die
Geräte der EVITA Serie eine Verjährungsfrist auf Mängelansprüche von
12 Monaten.
EVITA INSITU/ EVITA INLINE: Durch Abschluss des
Systemsicherungsvertrages innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf
verlängert sich die Gewährleistung auf Mängelansprüche nach den
Regeln des Systemsicherungsvertrages. Die Hach Lange GmbH bietet
unterschiedliche Systemsicherungsverträge mit unterschiedlichen
Leistungen und Verlängerungen der Gewährleistungsfristen an.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich
auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist
vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, nachweisbar infolge
eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere
wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter
Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss dem
Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Feststellung des
Fehlers, schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine darüber
hinausgehende Haftung für irgendwelchen unmittelbaren oder
mittelbaren Schaden besteht nicht.
Sind vom Lieferer vorgegebene gerätespezifi sche Wartungs- oder
Inspektionsarbeiten innerhalb der Gewährleistungsfrist durch den
Kunden selbst durchzuführen (Wartung) oder durch den Lieferer
durchführen zu lassen (Inspektion) und werden diese Vorgaben nicht
ausgeführt, so erlischt der Anspruch für die Schäden, die durch die
Nichtbeachtung der Vorgaben entstanden sind.
Hach Lange ist nicht verantwortlich für irgendeinen indirekten oder
Folgeschaden, z.B. Beschädigung von Personen oder Sachschäden,
Betriebsausfall, einschließlich Produktionsausfall, Profitverlust, Verlust
von Waren im Lager oder dergleichen, die aus Defekten heraus
entstehen können und/oder zu verzögerten Anlieferungen der verkauften
Produkte führen, ungeachtet der Ursache einschließlich fehlerhafter
Herstellung, Anordnung (design) und Material.
Deutsch 82
Des weiteren beinhaltet die Gewährleistung nicht:
•
Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien
•
Wenn das Produkt beschädigt ist, weil es nicht entsprechend dem
Handbuch betrieben/gepflegt wurde
•
Wenn das Produkt beschädigt ist aufgrund einer falschen
Installation oder Bedienung
•
Beschädigung verursacht durch elektrischen Ausfall oder Blitz/
Überspannung
•
Mängel, die durch Nichtreinigung vor der Einlagerung entstanden
sind
•
Mängel, die durch Einsatz außerhalb der Vorgaben für Transmitter
entstanden sind
Folgende Punkte sind (auch ohne Systemsicherungs-Vertrag) vom
Kunden zu leisten:
•
Achtung! EVITA INSITU 4100 / EVITA INSITU 2100 /
EVITA INLINE 4150:
•
o Der Transmitter ist vor jedem Chemiewechsel mit einer Rei-
nigungsbehälter zu reinigen
•
Dokumentation der durchgeführten Reinigungsund
Wartungsarbeiten
•
Der Austausch eines gelieferten Transmitters
•
Die Reinigung, Verpackung und Beauftragung der Rücklieferung
des defekten Transmitter zur Reparatur und/oder Fehlersuche zu
Hach Lange
Zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Folgeschäden empfi ehlt es sich
daher, den Regelkreis so zu konzipieren, dass die Störung eines
Gerätes automatisch eine Umschaltung auf die Ersatzregelung bewirkt,
welche den sichersten Betriebszustand für Umwelt und Prozess
bedeutet.
Soweit vorstehend nicht anders geregelt, gelten ergänzend die
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hach Lange GmbH.