Angelo Po 191BR2EA Manuel D'utilisation Et D'installation page 61

Sauteuse électrique
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Im Falle einer längeren Stilllegung des Geräts ist neben
der Trennung von sämtlichen Anschlussleitungen eine
akkurate Reinigung sämtlicher inneren und äußeren
Geräteteile sowie des angrenzenden Umfeldes erfor-
derlich, wobei die Hinweise des Herstellers und die ein-
schlägigen
geltenden
beachten sind.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN IN HINBLICK AUF DIE UMWELTBELASTUNG
Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätig-
keiten (Produkte, Dienstleistungen usw.) auf die
Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestim-
men und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten
Auswirkungen auf die Umwelt müssen die nachste-
henden Faktoren berücksichtigen:
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallwirtschaft
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressour-
cen
– Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Um-
weltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinwei-
se, die von jedem, der zur Interaktion mit dem Gerät
während seines vorgesehenen Lebenszyklus be-
rechtigt ist, beachtet werden müssen, um die Um-
weltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den gesetz-
lichen Bestimmungen im Betreiberland entsorgt
werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf zu
achten, dass keine umweltbelastenden Stoffe
(Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelangen. Abfälle
müssen nach den geltenden einschlägigen Be-
stimmungen getrennt entsorgt werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb genom-
men wird, müssen alle seine Komponenten in
Abhängigkeit von ihren Eigenschaften getrennt
entsorgt werden.
Gesetzesvorschriften
Beim täglichen Gebrauch des Geräts ist die ständige
Anwesenheit des Bedienungspersonals erforderlich.
Beim Waschen des Geräts den Wasserstrahl nicht di-
rekt auf die inneren Teile des Geräts richten.
zu
Keine entzündlichen Gegenstände oder Materialien im
Schrank oder in der Nähe des Geräts aufbewahren.
Sicherheit bei der Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2002/
96/EG)
Wichtig
Umweltschädliche Stoffe dürfen nicht in die
Umwelt gelangen. Die Entsorgung in Ein-
klang mit den geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen vornehmen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG
(Elektro- und Elektronik-Altgeräte) muss der
Betreiber bei der endgültigen Außerbetrieb-
nahme die Geräte bei den hierfür vorgesehe-
nen Rücknahmestellen abgeben oder im
Moment des Erwerbs neuer Geräte unzerlegt
an den Verkäufer zurückgeben.
Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richtli-
nie 2002/96/EG entsorgt werden müssen, müssen
mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet
sein (siehe Seite 5)
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten zieht Sanktionen
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim-
mungen in dem Mitgliedstaat nach sich, in
dem die Zuwiderhandlung begangen wur-
de.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können
gefährliche Stoffe enthalten, die schädlich
für die Gesundheit der Personen und für die
Umwelt sein können. Daher müssen sie un-
bedingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
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