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• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum Ab-
saugen ein Absauger der den gewerblichen Vorschriften
entspricht, eingesetzt werden.
• Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Arbeits-
maschine nicht abschalten oder entfernen.
• Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand so-
wie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbe-
wußt unter Beachtung der Betriebs anleitung benutzen!
Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträch-
tigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften
des Herstellers sowie die in den Technischen Daten
angegebenen Abmessungen müssen eingehalten wer-
den.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sonstigen, allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Verände-
rungen an der Maschine schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Original zubehör und Origi-
nalwerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schä-
den haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt
allein der Benutzer.
m restrisiken
die maschine ist nach dem Stand der technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen regeln gebaut. dennoch
können beim arbeiten einzelne restrisiken auftreten.
• Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das
laufende Sägeband bei unsachgemäßer Führung des
Werkstückes.
• Verletzungen durch das wegschleudernde Werkstück
bei unsachgemäßer Halterung oder Führung, wie Ar-
beiten ohne Anschlag.
• Gefährdung der Gesundheit durch Holzstäube oder
Holzspäne. Unbedingt persönliche Schutzausrüstungen
wie Augenschutz tragen. Absauganlage einsetzen!
• Verletzungen durch defektes Sägeband. Das Sägeband
regelmäßig auf Unversehrtheit überprüfen.
• Verletzungsgefahr für Finger und Hände beim Säge-
bandwechsel. Geeignete Arbeitshandschuhe tragen.
• Verletzungsgefahr beim Einschalten der Maschine
durch das anlaufende Sägeband.
• Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ord-
nungsgemäßer Elektro-Anschlußleitungen.
• Gefährdung der Gesundheit durch das laufende Säge-
band bei langem Kopfhaar und loser Kleidung. Per-
sönliche Schutzausrüstung wie Haarnetz und eng an-
liegende Arbeitskleidung tragen.
• Desweiteren können trotz aller getroffenen Vor kehrun-
gen nicht offensichtliche Restrisiken beste hen.
• Restrisiken können minimiert werden wenn die „Si-
cherheitshinweise" und die „Bestimmungsgemäße Ver-
wendung", sowie die Bedienungs anweisung insgesamt
beachtet werden.