BX 11 | BX 11 S
10
| Adaptivrollstuhl
2.2. Kippgefahr
Haben Sie beidseitig angebrauchte Antikipprollen (s. Kap. 4.9.2) ver-
hindern diese weitestgehend, dass der Rollstuhl nach hinten kippt.
Beachten Sie dennoch, dass das Fahren mit Antikipprollen bei stufi-
gem Gelände, Hebebühnen und Rampen nur eingeschränkt möglich
ist. Stellen Sie einen ausreichenden Abstand nach oben, unten und zu
den Seiten sicher.
A
2.3. Sicherheit in Fahrzeugen
Der BX 11 / BX 11 S ist nicht als Fahrzeugsitz geeignet. Er darf unter
keinen Umständen als solcher verwendet werden. Er erfüllt nicht die
Anforderungen nach ISO 7176-19. Ein Zuwiderhandeln kann im Falle
eines Unfalls schwerste Verletzungen mit Todesfolge verursachen (Abb.
A).
2.4. Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVZO) halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise,
dies gilt besonders auf Gehwegen.
2.5. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und zum Trans-
port von gehbehinderten Menschen mit den angegebenen Indikatio-
nen (s. Kap. 2.6) konzipiert. Die maximale Benutzerlast beträgt 135 kg.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn das
Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehe-
nen Zwecken eingesetzt wird.
2.6. Indikationen
Die Versorgung mit einem Rollstuhl ist geeignet für Personen mit Geh-
unfähigkeit bzw. stark ausgeprägter Gehbehinderung, z.B. durch:
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust