Bestandteil der bestimmungsge-
mäßen Verwendung ist auch die
Beachtung der Sicherheitshinweise
und der Betriebshinweise in der
Betriebsanleitung. Der Hersteller
oder Händler übernimmt keine Haf-
tung für Schäden, die durch nicht
bestimmungsgemäßen oder fal-
schen Gebrauch entstanden sind.
Es darf nur Zubehör verwendet
werden, das für den Stemmhammer
geeignet ist.
Personen, die den Stemmhammer
bedienen und Wartungsarbeiten
durchführen, müssen mit diesem
vertraut und über mögliche Gefah-
ren unterrichtet sein. Darüber hinaus
müssen die geltenden Unfallver-
hütungsvorschriften eingehalten
werden.
Sonstige allgemeine Vorschriften in
arbeitsmedizinischen und sicher-
heitstechnischen Bereichen müssen
beachtet werden. Veränderungen an
dem Stemmhammer schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus
entstehende Schäden aus.
Alle weiteren Anwendungen sind
ausdrücklich ausgeschlossen und
gelten als nicht bestimmungs-
gemäße Verwendung.
Restrisiken
Trotz bestimmungsgemäßer Ver-
wendung können Restrisiken nicht
völlig ausge schlossen werden.
Bedingt durch die Art des Stemm-
ham mers können folgende Gefäh-
rdungen auftreten:
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• Gehörschäden bei Nichtverwen-
dung des nötigen Gehörschutzes,
• Nerven- und Muskelschäden bei
Nichtverwenden geeigneter Hand-
schuhe,
• Lungenschäden bei Nichtver wen-
dung einer Staubschutzmaske.
ACHTUNG! Beim
Ge brauch von Elektro-
werk zeugen müssen
zum Schutz gegen elektrischen
Schlag, Verletzungs- und
Brand gefahr folgende grund-
sätzliche Sicherheitsmaß-
nahmen beachtet werden.
Lesen Sie alle Sicherheitshinwei-
se, bevor Sie den Stemmhammer
benutzen und bewahren Sie die
Betriebsanleitung gut auf. Ver-
säumnisse bei der Einhaltung der
Sicherheitshinweise und Anwei-
sungen können elektrischen Schlag,
Brand und/oder schwere Verletzun-
gen verursachen.
An diesem Stemmhammer dürfen nur
Personen arbeiten, die im Gebrauch
des Stemmhammers unterwiesen
und über die damit verbundenen
Gefahren unterrichtet sind.
Der Hersteller des Stemmhammers
haftet nicht für Schäden, die an
diesem oder durch diesen Stemm-
hammer entstehen bei:
• unsachgemäßer Behandlung oder
nicht bestimmungsgemäßer Ver-
wendung,
• Nichtbeachtung der Betriebsan lei-
tung,
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