7.1.3 Wartung alle 2 Jahre
Das Hydrauliköl sollte nach Herstellerangaben im
normalen Betrieb mindestens alle zwei Jahre ge-
wechselt werden. Verschiedenste Umgebungsein-
flüsse z. B. Standort, Temperaturschwankungen, in-
tensiver Betrieb etc. können Einfluss auf die Qualität
des Hydrauliköls nehmen. Aus diesem Grund ist bei
der jährlichen Sicherheitsprüfung bzw. Wartung das
Öl zu kontrollieren.
Das Öl ist unter anderem verschlissen wenn es eine
milchige Farbe aufweist bzw. wenn das Hydrauliköl
unangenehm riecht.
Zum Wechseln des Öles ist die Hebebühne in die
unterste Stellung zu senken, dann das Öl aus dem
Ölbehälter saugen und den Inhalt erneuern.
Der Hersteller empfiehlt ein hochwertiges, sauberes
Hydrauliköl. Die benötigte Ölmenge und Typ ent-
nehmen sie den technischen Daten. Das Hydrau-
liköl muss sich nach dem Einfüllen zwischen der
oberen und unteren Markierung des Ölpeilstabes
befinden oder ca. 2 cm unter der Einfüllöffnung.
Das Altöl ist vorschriftsmäßig an die dafür vorgese-
henen Stellen zu entsorgen (Auskunftspflicht über
Entsorgungsstellen hat das Landratsamt, Umwelt-
schutzamt oder das Gewerbeaufsichtsamt).
7.1.4 Wartung alle 6 Jahre
• Der Schutz- und die Hydraulikschläuche austau-
schen.
Auszug aus BGR 237
Anforderung an die Hydraulikschlauchleitung:
• Normale Anforderung:
6 Jahre einschließlich 2 Jahre Lagerungsdauer.
• Erhöhte Anforderung z. B. durch erhöhte Einsatz-
zeiten, z. B. Mehrschicht, kurze Taktzeiten und
Druckimpulse sowie starke äußere und innere
(durch das Medium) Einflüsse, welche die Verwen-
dungsdauer der Schlauchleitung stark reduzieren:
2 Jahre Betriebsdauer
7.2
Reinigung und Pflege der Anlage
Eine regelmäßige und sachkundige Pflege dient
der Werterhaltung der Anlage.
Außerdem kann sie auch eine der Voraussetzungen
für den Erhalt von Gewährleistungsansprüchen bei
eventuellen Korrosionsschäden sein.
Der beste Schutz für die Anlage ist die regelmäßige
Beseitigung von Verunreinigungen aller Art.
Dazu gehören vor allem:
• Streusalz
• Sand, Kieselsteine, Erde
• Industriestaub aller Art
• Wasser; auch in Verbindung mit anderen Umwelt-
einflüssen
• Aggressive Ablagerungen aller Art
• Dauernde Feuchtigkeit durch unzureichende Be-
lüftung
• Stehende Flüssigkeiten in den Gruben der Hebe-
bühne
OPI_COMBI LIFT 4.50/4.65 S PLUS AMS - HYMAX II 4500/4650 S PLUS AMS_V1.1_DE-EN-FR-ES-IT
Je länger Straßenstaub, Streusalz und andere ag-
gressive Ablagerungen auf der Hebebühne haften
bleiben desto schädlicher ist ihre Wirkung.
Wie oft die Anlage gereinigt werden soll hängt un-
ter anderem von der Häufigkeit der Benutzung, von
dem Umgang mit der Anlage, von der Sauberkeit
der Werkstatt, und von dem Standort der Anlage
ab.
Weiterhin ist der Grad der Verschmutzung abhän-
gig von der Jahreszeit, den Witterungsbedingungen
und von der Belüftung der Werkstatt.
Unter ungünstigen Umständen kann eine wöchent-
liche Reinigung der Anlage notwendig sein, aber
auch eine monatliche Reinigung kann durchaus
genügen.
Verwenden Sie zur Reinigung keine aggressiven
und scheuernden Mittel, sondern schonende Rei-
niger z. B. ein handelsübliches Spülmittel und lau-
warmes Wasser.
• Verwenden Sie zur Reinigung keine Hochdruckrei-
niger (z. B. Dampfstrahler)
• Entfernen Sie alle Verschmutzungen sorgfältig mit
einem Schwamm gegebenenfalls mit einer Bür-
ste.
• Achten Sie darauf, dass keine Rückstände des
Reinigungsmittels auf der Anlage zurück bleibt.
• Die Anlage ist nach dem Reinigen mit einem Lap-
pen trocken zu reiben und mit einem Wachs- oder
Ölspray leicht einsprühen.
• Bewegliche Teile (Bolzen, Lagerstellen) sind nach
Angaben zu schmieren bzw. einzuölen.
• Beim Reinigen des Werkstattbodens ist darauf zu
achten, dass keine aggressiven Reinigungsmittel
mit den Oberflächen der Hebebühne in Berüh-
rung kommen. Dauerhafter Kontakt mit jeder Art
von Flüssigkeit ist untersagt. Dies gilt auch für die
Befestigungsdübel.
8
Montage und Inbetriebnahme
8.1
Aufstellungsrichtlinien
• Die Aufstellung der Hebebühne erfolgt durch
geschulte Monteure des Herstellers oder der Ver-
tragshändler. Falls der Betreiber über entspre-
chend geschulte Monteure verfügt, kann die
Hebebühne auch von ihm aufgestellt werden.
Die Aufstellung ist gemäß der Montageanleitung
durchzuführen.
• Die serienmäßige Hebebühne darf nicht in ex-
plosionsgefährdeten Räumen oder Waschhallen
aufgestellt werden.
• Vor der Aufstellung ist ein ausreichendes Funda-
ment nachzuweisen oder gemäß den Richtlinien
des Fundamentplanes zu erstellen. Der Aufstell-
platz muss plan eben sein. Fundamente im Frei-
en und in Räumen, in denen mit Winterwitterung
oder Frost zu rechnen ist, sind frosttief zu gründen.
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