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CombiSteel 7082.0015 Manuel D'utilisation page 24

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1. AUFSTELLUNGSANLEITUNG
1.1 EINLEITUNG
Dieses Gerät ist auf die Bedürfnisse der Gastronomie und Großküchen ausgerichtet.
Bevor Sie diese Maschine in Betrieb nehmen, lesen Sie die Gebrauchsanleitung sorgfältig durch.
Sie finden darin alle wichtigen Sicherheitshinweise, sowie weitere notwendige Angaben, die für eine
ordnungsgemäße Inbetriebnahme - und den Betrieb selbst - erforderlich sind.
Jede Person, die im Betrieb des Anwenders mit der Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur des
Geschirrspülers beauftragt ist, muss die Betriebsanleitung gelesen haben, oder durch unseren Kundendienst
eingewiesen sein.
Nur dann wird eine einwandfreie Funktion der Maschine gewährleistet, und unnötige Service Kosten werden
vermieden.
Bewahren Sie dieses Heft so auf, dass ein Nachschlagen jeder Zeit möglich ist. Wir bitten Sie die Garantiekarte
sorgfaltig auszufühlen und diese innerhalb von zehn Tagen vom Kauf in die Firma zuzuschicken, damit die
Garantie gültig ist.
1.2 VORTEILE
Dieser Geschirrspüler zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:
Er ist aus rostfreiem Stahl 18/8 304 hergestellt
Das Gerät ist für den Dauerbetrieb ausgelegt
Leichte und einfache Reinigung
Keine Klemmgefahr beim Öffnen und Schließen der Tür: unkomplizierte Bedienbarkeit
Ideales Geschirr- und Gläserwaschen
Geringere Umweltbelastung
Servicefreundlich, da alle Ersatzteile stets erhältlich sind
Wirtschaftlicher Wasserverbrauch
1.2.1 GESETZLICHE BESTIMMUNGEN / ANFORDERUNGEN
Einhaltung der EU Richlinien
Der Geschirrspüler erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 2014/35/EU für Niederspannung und der Richtlinie
2014/30/EU für elektromagnetische Kompatibilität (EMC) und trägt die
Sie erhalten eine Kopie der Konformitätserklärung von Ihrem Lieferanten.
Dieses Produkt entspricht den Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 24 Juni 2015 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und
elektronischen Geräten und führt die folgende Marke:
Entsorgung
Gemäß der Richtlinie 2012/19/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten (AHHE), sollen
die Produkte und ihre Teile, die unter dieser Richtlinie nicht als regelmäßiger Müll beseitigt werden, an den Point
of Sale oder in einer Recycling-Zentrum für elektrische und elektronische Geräte beigebracht werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Reinigungsdienste der Gemeinde.
www.combisteel.com
Marke.
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