Für eine mögliche Verwendung in Mobilheimen müssen die
nationalen Vorschriften beachtet werden. In Deutschland ist
die Verwendung in Mobilheimen verboten.
Eine in der DuoControl CS integrierte, automatisch wirkende
Sicherheitseinrichtung PRV* mit begrenztem Durchfluss
schützt die angeschlossenen Verbrauchsgeräte vor unzulässig
hohem Druck. Sobald auf der Ausgangsseite ein unzulässig
hoher Druck entsteht, öffnet das PRV und bläst den Über-
druck in die Luft ab. Nach dem Druckabbau schließt das PRV
automatisch.
* = Pressure Relief Valve = Überdruck-Abblaseventil
Sicherheitshinweise
– Für den Betrieb der Gasdruck-Regelanlage DuoControl CS
ist die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigpha-
se entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb
verboten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
– Für den Anschluss der Gasflaschen an die Gasdruck-Rege-
lanlage sind Hochdruckschläuche mit Schlauchbruchsiche-
rung (SBS) zwingend erforderlich. Die hierfür notwendigen
Hochdruckschläuche bietet Truma in den gängigsten
Anschlussvarianten für europäische Gasflaschen an (siehe
Seite 74).
– Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätes-
tens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach
Her stellungs datum gegen neue ausgewechselt werden. Der
Betreiber ist dafür verantwortlich.
Betrieb der Gasanlage während der Fahrt
– Vor Betrieb eines Flüssiggas-Geräts während der Fahrt müs-
sen die Angaben des jeweiligen Geräteherstellers beachtet
werden.
– Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß
der Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und
2006/119/EG bzw. UN ECE R122, für den Betrieb einer
Flüssiggasheizung während der Fahrt, eine Sicherheits-
Absperreinrichtung vorgesehen werden. Diese verhindert
bei einem Leitungsabriss durch Unfall, dass ungewollt Gas
austreten kann.
Bei Caravans muss seit 08/2012 gemäß UN ECE R122
Anhang 8 (Amendment 3), für den Betrieb einer Flüssiggas-
heizung während der Fahrt, eine Sicherheits-Absperreinrich-
tung vorgesehen werden.
Die Truma Gasdruck-Regelanlage DuoControl CS erfüllt
in Verbindung mit einem Hochdruck-Gasschlauch mit
Schlauchbruchsicherung (SBS) alle relevanten Normen, Vor-
schriften und Richtlinien und erlaubt somit den europawei-
ten Betrieb der Gasanlage, während der Fahrt.
– Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschrän-
kungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt **.
** Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der
Fahrt, nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab
dem 01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Be-
trieb der Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung
mit einer Sicherheitsabsperreinrichtung nicht zulässig.
– Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation ange-
schlossen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutz-
kappen versehen werden. Angeschlossene Gasflaschen
gelten als Betriebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Frei-
stellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e).
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