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Auriol 4-LD6634-1 Consignes D'utilisation Et De Sécurité page 10

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Entsorgung des Elektrogeräts
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und
Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Er-
fassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt. Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elekt-
ro- oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden
können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lam-
pen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden können. Elektro- und
Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den Sammel-
stellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern
bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstellen abgeben.
Die Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich. Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer
LIDL-Filiale zurück� Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m
mittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m
dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
Ebenso rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von min-
destens 400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche von
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mindestens 800 m
nahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu gewährleisten. Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgelt-
lichen Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie
ein gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben.
Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung
bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großge-
räte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen.
Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbrau-
cher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers
unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft
ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht über-
schreiten. Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung
zu ergreifen. In Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung
ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktions-
tüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsorgung und entsorgen Sie
diese getrennt (siehe Entsorgung der Batterien).
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht zu-
sammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Defekte oder verbrauchte
Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EU und deren Ände-
rungen recycelt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal, ob sie Schadstoffe, wie:
Cd = Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium enthalten oder nicht, bei
einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben,
damit sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen wie z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden kön-
nen. Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
WARNUNG! Umweltschäden durch falsche
Entsorgung der Batterien/Akkus!
Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei sind giftig
und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. Schwermetalle
z. B. können gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen
haben und sich in der Umwelt sowie in der Nahrungskette anreichern, um dann auf
für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebens-
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. Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rück-
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, sofern sie
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