Spezialfall: Galerien und Podeste
Spezialfall: Dachschrägen
Standortwahl
Bei Galerien und Podesten mit
einer Länge und Breite von > 2 m
und einer Gesamtfläche von > 16
m² erfolgt die Montage eines
zusätzlichen Rauchwarnmelder
mittig auf der Fläche.
Für Schrägen mit einem
Neigungswinkel <20° gibt es keine
Sonderregelung.
Bei Dachschrägen über >20°
erfolgt die Montage mit einem
Abstand von 0,5 m – 1 m vom
höchsten Punkt.
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