SilverCrest SPWES 180 A1
9. Wartung/Reinigung
Wartungsarbeiten sind erforderlich, wenn die Personenwaage beschädigt wurde, z. B. wenn das
Gerätegehäuse beschädigt ist, Flüssigkeit oder Gegenstände ins Innere der Personenwaage
gelangt sind oder wenn sie Regen oder Feuchtigkeit ausgesetzt war. Wartungsarbeiten sind auch
erforderlich, wenn sie nicht einwandfrei funktioniert oder heruntergefallen ist. Falls Sie
Rauchentwicklung, ungewöhnliche Geräusche oder Gerüche feststellen, trennen Sie die
Personenwaage sofort von den Batterien. In diesen Fällen darf die Personenwaage nicht
weiterverwendet werden, bevor eine Überprüfung durch einen Fachmann durchgeführt wurde.
Lassen Sie alle Wartungsarbeiten nur von qualifiziertem Fachpersonal durchführen. Öffnen Sie
niemals das Gehäuse der Personenwaage. Reinigen Sie diese nur mit einem sauberen, trockenen
Tuch, niemals mit aggressiven Flüssigkeiten.
10. Umwelthinweise und Entsorgungsangaben
Wenn dieses Symbol eines durchgestrichenen Abfalleimers auf einem Produkt
angebracht ist, unterliegt dieses Produkt der europäischen Richtlinie 2012/19/EU.
Alle Elektro- und Elektronikaltgeräte müssen getrennt vom Hausmüll über dafür staatlich
vorgesehene Stellen entsorgt werden. Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung des alten
Gerätes vermeiden Sie Umweltschäden und eine Gefährdung der persönlichen Gesundheit. Die
Batterien müssen aus dem Gerät entfernt werden, bevor es verschrottet wird.
Weitere Informationen zur Entsorgung des alten Gerätes erhalten Sie bei der Stadtverwaltung,
beim Entsorgungsamt oder in dem Geschäft, in dem Sie das Produkt erworben haben.
Führen Sie auch die Verpackung einer umweltgerechten Entsorgung zu. Kartonagen
können bei Altpapiersammlungen oder an öffentlichen Sammelplätzen zur
Wiederverwertung abgegeben werden. Folien und Kunststoffe des Lieferumfangs
werden über Ihr örtliches Entsorgungsunternehmen eingesammelt und umweltgerecht
entsorgt.
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmaterialien bei der Abfalltrennung,
diese sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung:
1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und Pappe / 80–98: Verbundstoffe.
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