Standzeit des Produkts
Die Standzeit ist die mittlere wirtschaftliche Lebenszeit des Produkts. Die
Standzeit wird stark beeinflusst vom Belastungsindex der vom Antrieb ausge-
führten Bewegungen: D. h. die Summe aller Faktoren, die zum Verschleiß des
Produkts beitragen (siehe Tabelle 1).
Die Schätzung der Standzeit erfolgt aufgrund der Planungsberechnungen und
der Ergebnisse von an Prototypen ausgeführten Versuchen. Da es sich um eine
Schätzung handelt, ist sie keine Garantie für die tatsächliche Lebensdauer des
Produkts.
Um die wahrscheinliche Standzeit Ihres Antriebs zu bestimmen, gehen Sie fol-
gendermaßen vor:
01. Berechnen Sie den Belastungsindex, indem Sie die Prozentwerte der Ein-
träge in Tabelle 1.
02. Ziehen Sie in Diagramm A vom soeben ermittelten Wert eine senkrechte
Linie bis zum Schneiden der Kurve; von diesem Punkt ziehen Sie eine waa-
gerechte Linie bis zum Schneiden der Linie der "Bewegungszyklen". Der so
bestimmte Wert ist die geschätzte Standzeit Ihres Produkts.
Beispiel für die Standzeitberechnung eines Toröffners XFAB(...).
Siehe Tabelle 1 und Diagramm A:
1) - Länge des Flügels: 1,7 m
2) - Gewicht des Flügels: 200 kg = Belastungsindex: 20%.
3) - Installation in windreichen Gebieten = Belastungsindex: 15%.
4) - Keine weiteren Ermüdungsfaktoren.
Gesamtbelastungsindex = 35%
Geschätzte Standzeit = 120.000 Bewegungszyklen
CE-Konformitätserklärung und Einbauerklä-
rung der „unvollständigen Maschine"
Erklärung in Übereinstimmung mit den Richtlinien: 2014/30/UE
(EMV); 2006/42/EG (MD) Anlage II, Teil B.
Anmerkung - Der Inhalt dieser Erklärung entspricht den Angaben im of-
fiziellen Dokument, das im Sitz der Nice S.p.A. hinterlegt ist und der letz-
ten verfügbaren Revision vor dem Druck dieser Anleitung. Dieser Text wur-
de aus redaktionellen Gründen angepasst. Die Kopie der Original-Erklärung
kann bei der Firma Nice S.p.A. (TV) I. angefordert werden.
Nummer der Erklärung: 320/XFAB
Name des Herstellers: NICE s.p.a.
Adresse: Via Pezza Alta N°13, 31046 Rustignè di Oderzo (TV) Italy.
Bevollmächtigte Person zum Zusammenstellen der technischen Un-
terlagen: NICE s.p.a. – Via Pezza Alta N°13, 31046 Rustignè di Oderzo
(TV) Italy
Art des Produkts: Elektromechanischer Unterflur-Toröffner 24Vd.c., für
Drehtore.
Modell / Typ: XFAB2024, XFAB2124
Zubehör: Kein Zubehör.
Der Unterzeichnende Roberto Griffa, in seiner Funktion als Chief Executive
Officer, erklärt auf eigene Verantwortung, dass die oben genannten Pro-
dukte den Bestimmungen entsprechen, die in folgenden Richtlinien enthal-
ten sind:
• RICHTLINIE 2014/30/UE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvor-
schriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglich-
keit (Überarbeitung), gemäß den folgenden harmonisierten Normen: EN
61000-6-2:2005; EN 61000-6-3:2007 + A1:2011.
Außerdem entspricht das Produkt folgender Richtlinie, entsprechend der
vorgesehenen Anforderungen für die „unvollständigen Maschinen":
• Richtlinie 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
4 – Deutsch
Revision: 7
Sprache: DE
TABELLE 1
Länge des Flügels
≥ 1.50
(m)
Gewicht des Flügels
(kg)
≤ 100
0 %
101 ÷ 250
10 %
251 ÷ 300
20 %
301 ÷ 330
30 %
331 ÷ 400
40 %
Umgebungstemperatur über 40 °C oder unter 0 °C oder
Feuchtigkeit über 80%
Flügel mit Füllung
Installation in windreichem Gebiet
DIAGRAMM A
200.000
150.000
100.000
80.000
50.000
0
0
10
20
RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen, welche die Richtlinie 95/16/
EG ändert (Überarbeitung).
– Hiermit wird erklärt, dass die entsprechenden technischen Unterlagen in
Übereinstimmung mit Anlage VII B der Richtlinie 2006/42/EG zusammen-
gestellt und die folgenden wesentlichen Anforderungen eingehalten wur-
den: 1.1.1 - 1.1.2 - 1.1.3 - 1.2.1 -1.2.6 - 1.5.1 -1.5.2 - 1.5.5 - 1.5.6 -
1.5.7 - 1.5.8 - 1.5.10 - 1.5.11.
– Der Hersteller verpflichtet sich, die Informationen über die „unvollständige
Maschine" auf Verlangen an die nationalen Behörden weiterzuleiten, wo-
bei die eignen Rechte des geistigen Eigentums beibehalten werden.
– Wenn die „unvollständige Maschine" in einem europäischen Land in Be-
trieb genommen wird, deren offizielle Sprache nicht der in dieser Erklä-
rung entspricht, ist der Importeur verpflichtet, dieser Erklärung die ent-
sprechende Übersetzung beizulegen.
– Wir weisen darauf hin, dass die „unvollständige Maschine" erst dann in
Betrieb genommen werden darf, wenn gegebenenfalls festgestellt wur-
de, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut
werden soll, den Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht.
Außerdem entspricht das Produkt folgenden Normen: EN 60335-1:2002
+ A1:2004 + A11:2004 + A12:2006 + A2:2006 + A13:2008 + A14:2010 +
A15:2011; EN 60335-2-103:2003 + A11:2009.
Das Produkt entspricht, auf die anwendbaren Teile begrenzt, folgenden
Normen: EN 13241-1:2003 + A1:2011; EN 12445:2002; EN 12453:2002;
EN 12978:2003 + A1:2009.
Oderzo, 21. April 2016
1.51 ÷ 1.80 1.81 ÷ 2.00
2.01 ÷ 2.30
Belastungsindex
10 %
20 %
20 %
30 %
30 %
40 %
40 %
50 %
50 %
–
30
40
50
60
70
80
90 100
Belastungsindex %
Ing. Roberto Griffa
(Chief Executive Officer)
30 %
40 %
50 %
–
–
15 %
15 %
15 %