Garantiebestimmungen
Bundesrepublik Deutschland
1. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Käufe in der Bundes-
republik Deutschland ab 01.01.2002.
2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweiligen Landes
bzw. die Garantieregelungen des Verkäufers.
3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten Gebrauch
Gültigkeit.
4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluss des Kauf-
vertrages bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an den Käufer
(Endverbraucher).
5. Garantieansprüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums durch
Vorlage der Garantieurkunde und des vom Verkäufer maschinell erstellten
Kaufbeleges geltend gemacht werden.
6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dieser Garantieurkunde
und dem Kaufbeleg entweder über den Fachhändler oder direkt an die
Firma Metz-Werke GmbH & Co KG - Zentralkundendienst - Ohmstrasse
55, 90513 Zirndorf, transportsicher verpackt unter genauer Schilderung
der Beanstandung einzusenden. Sie können unter den gleichen
Bedingungen auch an die autorisierten Kundendienststellen der Firma
Metz-Werke GmbH & Co KG eingesandt werden. Hin- und Rücksendung
erfolgen auf Gefahr des Käufers.
7. Die Garantie besteht darin, dass Geräte, die infolge eines anerkannten
Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden sind, kostenlos repa-
riert oder, soweit eine Reparatur unverhältnismäßig ist, ausgetauscht wer-
den. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht am
Gerät selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im
Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet
wird. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der
Garantiezeit, noch wird für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine
neue Garantiezeit begründet.
8. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder Dritte
schließen die Garantieverpflichtungen sowie alle weiteren Ansprüche aus.
Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mechanische Beschädi-
gung, ausgelaufene Batterien oder durch höhere Gewalt, Wasser, Blitz etc.
entstanden sind.
Ferner sind Verschleiß, Verbrauch sowie übermäßige Nutzung von der
Garantie ausgenommen. Hiervon sind vor allem folgende Teile betroffen:
Blitzröhre, fest eingebaute Akkus, Kontakte, Verbindungskabel.
9. Durch diese Garantieurkunde werden die Gewährleistungsansprüche des
Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht berührt.
Metz-Werke GmbH & Co KG
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