2.1.3 Vorschriften, Regeln, Richtlinien (Belgien)
Die Installation, die Erstinbetriebnahme und die Wartung
des Kessels müssen von einem qualifizierten Fachmann
durchgeführt werden. Dieser ist auch für die Beachtung
der bestehenden Gesetze, Vorschriften und Normen
verantwortlich.
Insbesondere verweisen wir auf die folgenden
Vorschriften, Richtlinien, Normen und Regeln:
• die Vorschriften der Wasserversorgungsunternehmen
sowie die Vorschriften der Belgaqua
• die belgischen Normen NBN zur Ausführung von
Trinkwasserleitungen NBN E 29 - 804
• die belgische Norm NBN D 51 - 003, Installationen für
brennbare Gase, leichter als Luft, in Leitungsnetzen
• die Normen zu Elektrogeräten:
NBN C 73 - 335 - 30,
NBN C 73 - 335 - 35,
NBN 18 - 300,
NBN 92 - 101 etc.
• die ARAB-Vorschriften.
iroVIT
Sicherheitshinweise/Vorschriften 2
2.1.4 Vorschriften, Regeln, Richtlinien (Schweiz)
Bei der Aufstellung und Installation des Kessels sind die
baurechtlichen, gewerblichen, immissionsschutzrecht-
lichen und wasserrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Insbesondere verweisen wir auf die folgenden Vor-
schriften, Richtlinien, Normen und Regeln:
• UVG - Bundesgesetz über die Unfallverhütung
• Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen
Verunreinigung
• Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen
Einrichtungen und Geräten
• LRV - Luftreinhalteverordnung 92'
• Verordnung betreffend Aufstellung und Betrieb von
Dampfkesseln und Dampfgefäßen
• LSV - Lärmschutzverordnung
• Richtlinien über die Mindesthöhe von Kaminen nach
BUWAL
Beachten Sie auch die jeweiligen kantonalen Gesetzge-
bungen und die Richtlinien und Vorschriften der folgen-
den Vereine:
• SVTI
Schweizerischer Verein für technische
Inspektionen
• SEV
Schweizerischer Elektrotechnischer Verein
• SIA
Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-
verein
• SWISSTEC Schweizerischer Verein von Wärme- und
Klimaingenieuren
• VKF
Die Richtlinien der Vereinigung der kanto-
nalen Feuerversicherungen sind einzu-
halten. (Mindestabstände zu brennbaren
Materialien).
Die Anforderungen an das Kesselwasser sind dem
Abschnitt 5.1 Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen zu
entnehmen.
DE
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