auf sonstige in den nachfolgenden Garantiebedingungen
genannten Ausnahmen zurückzuführen sind. Im Garantiefall
DE
wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Garantiegeber.
Nach Einsendung des Produktes und Vorlage des Kaufbeleges
wird das Produkt dann kostenlos repariert oder durch ein
gleichwertiges Produkt ausgetauscht. Die Garantiefrist beträgt
2 Jahre ab Verkaufsdatum. Ausdrücklich ausgenommen von
der Garantie sind Akkuzellen, Akkukontakte, sowie Elektronik-
und Verschleißteile.
10.1 Bedingungen und
Bestimmungen
Nur Defekte, die bei normalem Gebrauch auftreten, werden
von der Garantie abgedeckt. Von der Garantie ausgeschlossen
ist der Verschleiß an Teilen wie z. B. Akkukontakten,
Sicherungsfallen und -federn. Wenn innerhalb der Garantiefrist
ein Defekt festgestellt wird, wird der levo hook nach Ermessen
des Herstellers ersetzt oder repariert.
Von der Garantie ausgeschlossen sind levo hooks mit
Mängeln, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
• Normaler Verschleiß
• Überlastung
• Unsachgemäßer oder nachlässiger Gebrauch
• Beschädigungen
• Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und
Maßnahmen
• Modifikationen/Änderungen am levo hook
• Unsachkundiger Gebrauch des Hebemittels und
Nichteinhaltung der Anweisungen dieser Betriebsanleitung
• Wartungs- und/oder Revisionsarbeiten, die durch eine von
pewag nicht autorisierte Person durchgeführt wurden.
11. Lagerung
Lagern Sie den levo hook gereinigt und getrocknet so, dass der
Akkuschacht nach unten zeigt. Während der Lagerung soll das
Produkt keinen korrosiven, thermischen oder mechanischen
Einflüssen ausgesetzt sein. Akkus sollten separat vom levo
hook vollständig geladen und bei Zimmertemperatur gelagert
werden, dies erhöht die Lebensdauer. Für Langzeitlagerung
wird eine Ladung von ca. 40 % der Kapazität empfohlen. Wird
der Akku mehr als drei Monate nicht verwendet, empfiehlt sich
eine Erhaltungsladung auf 40 % der Akkukapazität alle drei
Monate. Akkus müssen geladen bleiben um eine möglichst
lange Lebensdauer zu garantieren.
Akkus müssen entsprechend den örtlichen Vorschriften
gelagert werden.
12. Außerbetriebnahme
Dieses Produkt besteht zu großen Teilen aus Metall und ist
zu 100 % recyclingfähig. Führen Sie das Produkt am Ende
seiner Lebensdauer entsprechend den örtlichen Vorschriften
der Altstoffverwertung zu. Speziell Akkus müssen sachgemäß
entsorgt werden. Eine unsachgemäße Entsorgung
(z. B. Verbrennen) kann zu Vergiftungen, Verbrennungen,
Verätzungen oder zu Umweltverschmutzung führen.
pewag levo hook LH
20
Gültig für Länder der EU:
Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den Hausmüll! Gemäß
Europäischer Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte
und Umsetzung in nationales Recht, müssen verbrauchte
Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
13. Konformitätserklärung
Gemäß Anhang II A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
2010 für Lastaufnahmemittel:
Bevollmächtigter für techn. Unterlagen gemäß Anhang VII Teil A:
DI Bernhard Oswald
Mariazeller Straße 143
A-8605 Kapfenberg
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass die Produkte für
welche diese Betriebsanleitung gilt, die Bestimmungen
der Richtlinie 2006/42/EG erfüllen.
Folgende Normen wurden angewendet:
Mechanische
Elektrische / Elektronische
Komponenten
Komponenten
ISO 9001
ISO 12100
EN 1677
ISO 13849-1
EN 10204 3.1.B
ISO 13849-2
Maschinenrichtlinie
EN 55011/22
2006/42/EG
ASME B30.20-2010
EN 61000-4-2
EN 61000-4-3
Gemäß Anhang VI der Richtlinie 2011/65/EU zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten:
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass die Produkte für
welche diese Betriebsanleitung gilt, die Bestimmungen
der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten erfüllen.
Bei jeder nicht von pewag bewilligten Änderung des Produktes
verlieren diese Erklärungen ihre Gültigkeit.
Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist, dass die
Betriebsanleitung gelesen und verstanden wurde.
Graz, 2017-09-01
Ladestation
EN 61000-4-8
IEC 60335
EN 61000-6-4
EN 55014-1
EN 61000-6-2
EN 55014-2
FCC, 47 CFR
EN 6100-3-2
Part 15
EN 300220-2
EN 6100-3-3
IC RSS-247
pewag austria GmbH
ppa. Stefan Duller