Boden unter und vor dem Ofen
Fußböden aus brennbarem Material, wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen unter
dem Ofen sowie von der Feuerraumöffnung 50 cm nach Vorne und 30 cm seitlich
durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein, Glas oder
einer Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
2.4 Schornsteinanschluss
ACHTUNG!
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige Bezirks-
Schornsteinfegermeister zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbunden
sein. Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das Verbin-
dungsstück zwischen Kaminofen und Schornstein soll den gleichen Querschnitt haben
wie der Rohrstutzen am Ofen. Waagerechte Verbindungsstücke über 0,5 m sollen
zum Schornstein hin um 10 Grad ansteigen. Rohre, die nicht wärmegeschützt oder
senkrecht geführt sind, sollen nicht länger als einen Meter
sein.
Es
sind
die
Forderungen
der
Feuerungsverordnung
(FeuVO), die jeweiligen Länderbauordnungen sowie für den
X
Schornstein die DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160 und
der DIN EN 15287 zu beachten. Verbindungstücke müssen
nach DIN EN 1856-2 geprüft sein.
Das Maß X (Abstand zu brennbaren Baustoffen / Materialien)
muss nach Angaben des Herstellers des Verbindungsstückes
eingehalten werden.
ACHTUNG!
Bild 4
Der Anschluss an einem Schornstein, dessen wirksame
Höhe unter 4m, bei Mehrfachbelegung 5m liegt, sollte vermieden
werden. Ausschlaggebend dazu ist die Berechnung nach EN 13384. / Daten zur
Schornsteinberechnung Kapitel 3. /
2.5 Verbrennungsluft
Für den Verbrennungsvorgang wird permanent Sauerstoff bzw. Luft benötigt. In der
Regel reicht die vorhandene Luft im Aufstellraum aus (siehe auch Kapitel 2.2).
Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen, Vorhandensein von mechanischen Entlüf-
tungen (z.B. Küche oder Bad) oder weiteren Feuerstätten (auch Gastherme) in der
Wohnung, kann die einwandfreie Luftversorgung empfindlich gestört werden. Wenn
dies zutrifft, besteht die Möglichkeit, die Verbrennungsluft direkt von außen oder aus
einem anderen, genügend belüfteten Raum (z.B. Keller) zuzuführen.
Die Kaminöfen bieten serienmäßig hierfür den zentralen Luftansaugstutzen Ø 100 mm
auf der Rückseite, der montiert werden muss.
Für die Luftleitung dürfen nur glatte Rohre mit einem Mindestdurchmesser von
100 mm verwendet werden. Die Luftleitung sollte außerdem mit einer Absperrklappe
in Ofennähe versehen werden. Die Stellung „geöffnet" – „geschlossen" muss an der
Absperrklappe deutlich gekennzeichnet sein sowie fachgerecht ausgeführt werden.
U.a. müssen Bögen Revisionsöffnungen für den Schornsteinfeger haben und fachge-
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