2.2 Aufstellräume
Da der Kaminofen die zur Verbrennung benötigte Luft dem Aufstellungsraum ent-
nimmt, ist dafür zu sorgen, dass über die Undichtheiten der Fenster oder Außentüren
stets genügend Luft nachströmt. Man kann davon ausgehen, dass dies beim Altbau
durch ein Raumvolumen von mind. 4m³/h je kW Nennwärmeleistung gewährleistet ist.
Ist das Volumen geringer, kann über Lüftungsöffnungen ein Verbrennungsluftverbund
mit anderen Räumen hergestellt werden (min. 150cm²).
Ein Neubau ist dagegen nach der aktuellen Energieeinsparverordnung EneV wesent-
lich dichter ausgeführt. Somit kann ohne mechanisches und zusätzliches Fensterlüf-
ten viel weniger bis gar keine Luft mehr nachströmen und der Luftbedarf muss erhöht
werden. Im behaglichen und gesunden Wohnraum geht man von einem 0,5-
Luftwechsel pro Stunde aus. Das heißt, dass das komplette Luftvolumen im Gebäude
alle 2 Stunden durch Fensterlüftung oder kontrollierte Wohnraumlüftung erneuert
werden
sollte.
Deshalb
wird
die
Berechnung
von
4m³/h
mit
Faktor 2 = 8 m³/h je kW multipliziert (aufgrund des 0,5-facher Luftwechsel/h).
2.3 Geräteabstände
Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch z.B. Dekostoffe in der näheren Umgebung
des Ofens sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände im Strahlungsbereich
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muss zu brennbaren Bauteilen, Mö-
bel oder auch z.B. zu Dekostoffen ein Abstand nach vorne von mindestens
80 cm (A), gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung eingehalten werden. Der
Sicherheitsabstand reduziert sich auf 40 cm (B), wenn ein belüfteter Strahlungsschutz
vor das zu schützende Bauteil montiert wird (Bild 2)
Einrichtungsgegenstände außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus brennbaren Baustoffen
hergestellt oder mit brennbaren Baustoffen verkleidet sein, wenn seitlich 23 cm so-
wie hinten 18 cm unterschritten werden.
Der Seitenabstand zu Möbelteilen aus Holz oder Kunststoff muss ebenfalls 23 cm
betragen (Bild 3).
18 cm
B
A
23 cm
23 cm
Bild 2
Bild 3
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